Das Bundesverkehrsministerium hat nach Auskunft der hessischen Landesregierung erklärt, ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr verstoße gegen volkswirtschaftliche Interessen. Stadtrat Weiß kann die entrüstete Reaktion der Landesregierung nicht ganz ernst nehmen. Denn die Problematik sei schon seit längerem klar. Ein Flughafen der Größenordnung von Rhein-Main sei auf einen gewissen Nachtbetrieb angewiesen. Entsprechend werde auch fortwährend versucht, das verabredete Verbot aufzuweichen und Ausnahmen zuzulassen. Schon der Vorsitzende des Regionalen Dialogforums, Professor Wörner, habe von etwa 15 Ausnahmeflügen pro Nacht gesprochen. Aus den Reihen der Flugverkehrswirtschaft werden rund 40 planmäßige Nachtflüge als notwendig erachtet. Rechne man verspätete und verfrühte Starts und Landungen hinzu, so könne getrost von bis zu 70 Flugbewegungen in der Nacht ausgegangen werden. Nimmt man die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr dazu, müsse man von rund 200 Flugbewegungen ausgehen. „Mit einem Nachtflugverbot hätte das ohnehin nichts zu tun“, verdeutlicht Weiß.
Stand des Planungsverfahrens ist dennoch, dass ein Ausbau in der geplanten Form ohne Nachtflugverbot nicht genehmigungsfähig ist. Denn Genehmigungsgrundlage ist der Landesentwicklungsplan und darin sei festgeschrieben, dass der Flughafenausbau nur unter der Voraussetzung des Nachtflugverbots erfolgen könne. Denn ohne Nachtflugverbot erfüllten die Planungen nicht einmal die Mindestanforderungen an Raumverträglichkeit. Aus Sicht der Stadt Offenbach ist eine raumverträgliche Erweiterung der Flughafenkapazität sowieso nur durch einen vernetzten Zweitstandort in einem schwächer besiedelten Gebiet möglich.
Die Stadt Offenbach fordert von der Landesregierung eine Erklärung, wie sie das versprochene Nachtflugverbot garantieren und die Ansprüche des Bundesverkehrsministeriums abwehren will. Wenn gelte „Ausbau nur mit Nachtflugverbot, dann müsse auch gelten „Ohne Nachtflugverbot kein Ausbau“. Die Region habe dafür die Zusage.
Weil Offenbach im Falle des geplanten Ausbaus zu 75 Prozent unter die Richtlinien zur Siedlungsbeschränkung falle und deshalb in seiner Entwicklung stark eingeschränkt wäre, hat die Stadt wiederholt angekündigt, gegen einen Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Weiß: “Ohne ein absolutes Nachtflugverbot sehen wird für eine solche Klage noch bessere Chancen“.