Bis zum 27. Juni 2007 können die Pläne und Gutachten im Amt für Stadtplanung und Baumanagement, 5. Obergeschoss Stadthaus, Berliner Straße 60, eingesehen werden. Die Dienststunden sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8 bis 15 Uhr. Fachleute erläutern dort persönlich die Pläne, aber nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 069/8065-2182 oder -2878. Stellungnahmen der Bürger werden dort zu Protokoll genommen. Sie können auch schriftlich an das Amt für Stadtplanung und Baumanagement adressiert werden.
Die Bürgerversammlung ist Bestandteil der Beteiligung der Öffentlichkeit nach Paragraf 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches, nachdem der Magistrat am 23. Mai beschlossen hat, den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 für die anstehenden Beteiligungsverfahren nach Paragraf 3 Absatz 1 BauGB und Paragraf 4 Absatz 1 BauGB freizugeben.
Parallel zur Öffentlichkeit werden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Paragraf 4 Absatz 1 BauGB beteiligt. Institutionen wie beispielsweise das Regierungspräsidium, der Planungsverband, Nachbarkommunen, der Einzelhandelsverband oder die IHK haben die Möglichkeit bis zum 29. Juni 2007 Stellung zu nehmen. Diese werden dann gemeinsam mit den Anregungen oder Bedenken der Bürger ausgewertet und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt.