Rund um die Fußgängerzone sind seit zehn Jahren neben dem Weihnachtsmarkt nur drei weitere mehrtägige Festivitäten zugelassen. Die jetzt veröffentlichte Neuausschreibung der Feste hat der Magistrat der Stadt Offenbach am 9. Mai 2007 auf Initiative des Ordnungsdezernenten Paul-Gerhard Weiß beschlossen. Die Entscheidung sei, so Weiß auf der anschließenden Pressekonferenz, keine Absage an bisherige Konzepte. Eine regelmäßige Ausschreibung fördere aber den Wettbewerb um neue Ideen. Mit den Veranstaltern des Weihnachtsmarktes existieren noch Verträge bis zum Jahr 2009. Anschließend wird auch über seine Neuvergabe entschieden. Neben dem Weihnachtsmarkt wurden in der Offenbacher Innenstadt in den vergangenen Jahren regelmäßig das Bierfest und die Offenbacher Woche genehmigt. Das Sujet der weiteren Veranstaltung wechselte von Jahr zu Jahr.
In der Magistratsvorlage zur Neuausschreibung der Feste in der City wurden gleichzeitig die Qualitätskriterien für deren Genehmigung präzisiert. Bewerber müssen schriftlich darlegen, wie sie diese Kriterien für Veranstaltungen zwischen Berliner Straße, Marktplatz, Große Marktstraße und Kaiserstraße erfüllen wollen. Die Zusagen werden rechtsverbindlicher Bestandteil der Genehmigung. Ihre Einhaltung wird noch während der Veranstaltung vor Ort mit dem Betreiber erörtert. Die Kriterien wurden gemeinsam in der AG Feste diskutiert und verabschiedet. Der AG Feste gehören neben Mitarbeitern aus den Fachämtern der Verwaltung unter anderen Vertreter der örtlichen Industrie- und Handelskammer, des Einzelhandels, des Hotel- und Gaststättenverbandes sowie der Schausteller an.
Die Feste sollten, so das erste Kriterium, unter einem attraktiven Motto möglichst mit Offenbach-Bezug, stehen. Der Veranstalter hat sicher zu stellen, dass seine Beschicker das Motto an den Ständen und im Rahmenprogramm optisch und inhaltlich umsetzen. In seinem Konzept muss der Impresario Ideen entwickeln, wie das Fest dazu dienen kann, die Attraktivität Offenbachs für seine Besucher zu steigern. Dieser Einfluss sollte nachhaltig sein. Die Standgestaltung sollte ästhetisch und die Produktpalette hochwertig wirken. Innovative Konzepte, also Veranstaltungen, die nicht in der Umgebung schon Dutzende mal abgefeiert wurden, sind gefragt. Und nicht zuletzt: die Art der Feste soll den örtlichen Handel unterstützen. Gegebenenfalls sollte das Programm durch Offenbacher Vereine oder kulturelle Vereinigungen ergänzt werden. Die Bewerber müssen auch darlegen, ob sie in der Lage sind, auch wirtschaftlich diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Bewerbungen und Angebote sind bis zum 31. Juli an das Ordnungsamt der Stadt Offenbach, Berliner Str. 60, 63065 Offenbach, zu richten. Bestandteil der Bewerbung müssen sein: ein dezidiertes Qualitäts- und Gestaltungskonzept sowie Nennung des Platzbedarfes und der benötigten Strom- und Wasseranschlüsse. Außerdem sind, sofern vorhanden, Referenzen beizufügen. Der Ausschreibungstext ist auch auf den Seiten des Ordnungsamtes der Stadt Offenbach im Internet veröffentlicht.