Auch die Waschmittelhersteller sind zur Angabe von Dosierungs-empfehlungen für die drei Härtebereiche verpflichtet.
Neue Härtebereiche für Wasser
Wurde bisher zwischen den vier Härtebereichen weich, mittelhart, hart und sehr hart unterschieden, so müssen die Wasserversorgungsunternehmen die Härtebereiche für Wasser in Zukunft folgendermaßen angeben:
- weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
- mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
- hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Grund für die Änderung der Härtebereiche ist die Neuverfassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, die der Deutsche Bundestag am 01. Februar 2007 beschlossen hat.