Albrecht Dörr und Norbert Heilig von der Stadtentwässerung des Tiefbauamts Karlsruhe erläutern die neue Gebührenordnung, die zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Diese sieht eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme vor. Die Fachleute erklären, für wen die gesplittete Abwassergebühr verpflichtend ist und für wen eine freiwillige Umstellung des Abrechnungsverfahrens interessant sein könnte. Zusätzlich wird aufgezeigt, wie durch ökologisch wirksame, bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel Entsiegelung, Regenwasserversickerung, Gründächer und Zisternen die Gebührenbelastung reduziert werden kann.
Der Besuch des Vortragsabends in der Kundenberatung, Kaiserstraße 182, ist wie immer kostenfrei. Wer zum Termin keine Zeit hat oder sich schon vorab über die gesplittete Abwassergebühr informieren möchte, dem helfen die Mitarbeiter des Tiefbauamtes unter der Telefonnummer 133-7417 gerne weiter. Zusätzliche Informationen gibt es unter: www.karlsruhe.de/... .