Obwohl der Fahrgastraum der neuen Busgenerationen mit barrierefreier Niederflurtechnik weit geräumiger als in den Vorgängertypen ist, bleibt einem zweiten Rollstuhlfahrer die Mitfahrt gesetzlich versagt. Bei Nicht-Beachtung drohen dem Fahrer und den Halter Bußgelder und Punkte - im Wiederholungsfall sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. "Dies ist nicht nur in Mainz eine schwer nachvollziehbare Regelung, die dringend überdacht werden muss", appelliert Jochen Erlhof, Geschäftsführer der MVG, an die Verantwortlichen in Land und Bund.
Die MVG will trotzdem keinen Rollstuhlfahrer an der Haltestelle stehen lassen. Die MVG hat sich dafür entschieden, in allen Altfahrzeugen, bei denen die neue EU-Richtlinie nicht greift, flexibel zu reagieren. "Wenn in diesen Bussen genug Platz ist, werden dort weiterhin zwei Rollstuhlfahrer mitgenommen", versichert Jochen Erlhof.
Um unnötige Diskussionen an den Haltestellen zu vermeiden, wird die MVG die Altfahrzeuge mit den weiterreichenden Mitnahmemöglichkeiten besonders kennzeichnen. Es wird bereits von weitem ersichtlich sein, ob ein Fahrzeug nur einem oder mehreren Rollstuhlfahrern an Bord Platz bieten kann. Ein spezielles Zusatz-Pikto-gramm an der zweiten Eingangstür signalisiert, ob es sich um ein Fahrzeug mit erweiteter Mitnahmemöglichkeit handelt.
"So lange die Richtlinie in Kraft ist, sind wir zum Schutz unserer Fahrer und der Fahrgäste gezwungen, sie in unseren neuen Fahrzeugen zu befolgen. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis und in Falle eines Unfalls wären wir haftbar. Mit der neuen Regelung nutzen wir eine Regelungslücke in der EU-Richtlinie im Sinne unserer Fahrgäste", erläutert Jochen Erlhof die pragmatische "Mainzer Antwort" auf die Brüsseler Richtlinie.
Mit der Kennzeichnung und der flexiblen Handhabung können sich Rollstuhlfahrer im Verkehrsgebiet der MVG weiterhin zu zweit auf dem Weg machen. Noch sind rund 60 Prozent der knapp 140 Linienbusse älter als Baujahr 2005.
Auch für den Fall, dass ein zweiter Rollstuhlfahrer auf ein Neufahrzeug trifft, verspricht die MVG eine Lösung. In diesen Fällen vermittelt die MVG auf Wunsch einen Behindertenfahrdienst, dessen Kosten dann vom Unternehmen getragen werden. Nach 23.00 Uhr, wenn dieser Fahrdienst nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung steht, rückt notfalls ein MVG-Verstärkungsbus zusätzlich aus. Die MVG hofft, so die Probleme der praxisfremden Richtlinie pragmatisch zu lösen. "Wir lassen keinen Rollstuhlfahrer stehen", versichert Jochen Erlhof. "Unser Ziel muss aber lauten, allen Rollstuhlfahrern künftig wieder die gleiche Mobilität wie bislang auf unseren Linien zu ermöglichen. Stadtbusse müssen von der EU-Richtlinie ausgenommen werden", so Erlhof abschließend.
Weitere Informationen unter www.mvg-mainz.de