Die SWM haben nach Ansicht des Gerichts zweifelsfrei bewiesen, dass sie nicht einmal die Erhöhung ihrer eigenen Einkaufskosten vollständig an die Gaskunden weitergegeben haben. Mit seinem heutigen Urteil folgt das Landgericht der Linie des BGH, der bereits am 13. Juni in einem Musterprozess entschieden hatte, dass die Gaspreis-Erhöhungen rechtmäßig sind, wenn ein Versorger nachweisen kann, mit der Preiserhöhung lediglich höhere Bezugskosten weitergegeben zu haben.
Dr. Kurt Mühlhäuser, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung:"Wir sehen uns durch die Entscheidung des Landgerichts München und des BGH in unserer von Anfang an vertretenen Rechtsauffassung bestätigt, dass unsere Erdgaspreise der Billigkeit entsprechen."