Verspätete Rechnungsstellungen sind Einzelfälle (z.B. weil die Selbstablesekarte vom Kunden nicht zurückgeschickt wird und/oder die Ablesung durch die SWM ebenfalls nicht zeitgerecht erfolgen konnte). Diesen Kunde entsteht kein finanzieller Schaden durch die verzögerte Rechnungsstellung, da sie weiterhin mit Energie versorgt wurden, im Verzögerungszeitraum aber keine Abschläge entrichtet haben.
Den SWM ist kein einziger Fall bekannt, in dem durch Verschulden der SWM Kundenguthaben nicht bis zur nächsten Abschlagsforderung nach Rechnungsstellung ausbezahlt wurden. Da damit kein einziger Fall des Verzugs durch die SWM eingetreten ist, geht die Forderung von Herrn Offman ins Leere.