Eine große Mehrheit der Verkehrsminister der Länder hat sich mit Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee darauf verständigt, die so genannten Gigaliner vorerst nicht zuzulassen. Dies war vor allem auf der Grundlage fachlicher Gutachten insbesondere der Bundesanstalt für Straßenwesen und deutlicher Kritik seitens der kommunalen Spitzenverbände wie auch von Fachverbänden geschehen.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte in der Diskussion stets darauf hingewiesen, dass es nicht gelingen werde, Fahrzeuge mit Höchstgewicht bis zu 60 Tonnen und einer Länge von rund 25 Metern aus dem kommunalen Straßennetz fernzuhalten. Die innerörtliche Verkehrsinfrastruktur sei aber für "Megabrummis" nicht ausgelegt, machte Schneider deutlich. Insbesondere die vielerorts neu eingerichteten Kreisverkehre, die in der Praxis für einen reibungslosen Verkehrsablauf sorgen, stünden derartigen Monstertrucks im Weg. An Kreuzungen, Kurven, Grundstückseinfahrten, Unterführungen und anderen Engstellen innerorts würden die Fahrzeuge zwangsläufig hängenbleiben und Verkehrschaos sowie Sachschaden verursachen.
"Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert Bund und Land zu einer intensiven fachpolitischen Debatte über die Bewältigung des Straßengüterverkehrs in den Regionen auf", legte Schneider dar. Dies sei bislang durch eine auf Großraumfahrzeuge beschränkte Diskussion behindert worden. Ziel müsse es sein, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen wirtschaftlichen Akteuren Modellversuche und Pilotprojekte ins Leben zu rufen. Dabei sollten Forschungseinrichtungen mit Bezug zu Verkehrsträgern, Fahrzeugbau und Antriebstechnik sowie Logistikdienstleister in einem "Forschungs- und Umsetzungscluster Verkehr" vernetzt werden. Ebenso müsse für die Kommunen ein praxistaugliches Rechtsinstrumentarium zur Bündelung und Lenkung von Schwerlastverkehr entwickelt werden - insbesondere unter straßen-, straßenverkehrs- und immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Ferner - so Schneider - sollten staatliche Förderprogramme verstärkt finanzielle Anreize zur Umsetzung integrierter Güterverkehrskonzepte in den Regionen setzen.