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Lockerungen bei der Besuchsregelung

Ab dem 18. Mai sind Besuche im Klinikum Karlsruhe wieder möglich

(lifePR) (Karlsruhe, )
Im Zuge der Corona-Pandemie setzte das Klinikum Mitte März auf Basis der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung − Corona-VO) ein umfassendes Besuchsverbot in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt mussten Patientinnen und Patienten, abgesehen von wenigen Ausnahmen, auf Besuche während ihres Klinikaufenthalts verzichten. „Das war für die Patienten, ihre Angehörigen wie auch für unsere Mitarbeitenden definitiv keine einfache Situation. Rückblickend haben die Patienten wie auch ihre Angehörigen in dieser Zeit aber großes Verständnis dafür gezeigt. Darüber sind wir sehr froh“, erklärt der medizinische Geschäftsführer Uwe Spetzger. „Umso mehr freut es uns, dass ab dem 18. Mai in den Kliniken wieder Besuche möglich sind, wenn auch mit Einschränkungen und unter strengen Auflagen.“

Die Vorgaben der „Corona-Verordnung Besuchsregelungen“ sehen vor, dass ab dem 18. Mai pro Patient und Tag ein Besucher möglich ist. Um die strengen Anforderungen der Verordnung umzusetzen, musste kurzfristig ein spezielles Besuchskonzept erstellt werden. Dieses sieht eine tägliche Besuchszeit in der Zeit von 15 bis 19 Uhr vor, die Besuchsdauer beträgt maximal 60 Minuten. Beim Betreten von Klinikgebäuden ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Nichtmedizinische Alltagsmasken sind für Besucher ausreichend. Darüber hinaus sind die Regeln zum Mindestabstand zu beachten und es ist beim Betreten eine Händedesinfektion vorzunehmen.

„Als Klinikbetreiber müssen wir aufgrund der aktuellen Verordnung sicherstellen, dass Infektionen vermieden und im Falle von neu aufgetretenen Infektionen, Kontakte nachvollziehbar sind“, verdeutlicht Spetzger. Das macht bei jedem Besuch eine Besucherregistrierung mit persönlichen Daten und eine Besucherselbstauskunft erforderlich, die wir an zentralen Stellen vornehmen. Für Besucherinnen und Besucher des Zentrums für Kinder und Frauen ist dies ab dem 18. Mai in Haus S möglich. Für die restlichen klinischen Fachabteilungen auf dem Campus in der Moltkestraße erfolgt die Besucherregistrierung im Veranstaltungszentrum von Haus R und für die psychiatrischen Kliniken in der Kaiserallee. Um Wartezeiten zu vermeiden, können die erforderlichen Vordrucke auf der Internetseite abgerufen, ausgedruckt und bereits zu Hause ausgefüllt werden. „Als Angehörige sollten Sie sich in jedem Fall untereinander abstimmen und vorab festlegen, wer an welchem Tag zu Besuch kommt und Sie sollten infektfrei sein, dann müssen wir Sie vor Ort im Zweifelsfall nicht abweisen“, legt Spetzger den Besuchern ans Herz.

Die genannten Besuchsregeln gelten nur für den NON-COVID Bereich des Klinikums. Im COVID-Bereich sowie in der Zentralen Notaufnahme gilt nach wie vor ein Besuchsverbot. Ferner gibt es spezielle Regelungen für den Kreissaal, die Wöchnerinnenstation, Eltern, die ihr Kind besuchen wollen, sowie für Angehörige, die Sterbende begleiten. Die detaillierte Besucherregelung ist ab dem 18. Mai auf der Internetseite des Klinikums abrufbar.

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