Für die Konzertbesucher gilt folgendes zu beachten:
Momentan gilt die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand 15. September 2021 in der ab 28. Oktober gültigen Fassung). Diese sieht aktuell unter anderem die 3G Regelung vor: geimpft, genesen, getestet. Der entsprechende Nachweis ist zwingend zum Konzertabend von jedem Besucher mitzubringen. Ohne diesen Nachweis kann kein Zutritt gewährt werden. Es besteht Maskenpflicht währen der gesamten Veranstaltung. Sollte, wie erwartet, die Warnstufe in Kürze in Baden-Württemberg in Kraft treten, ist für nicht-immunisierte Personen der Zutritt nur noch mit einem negativen PCR-Testnachweis gestattet.
Am Konzertabend gibt es keine Abendkasse. Wegen der Registrierung ist Einlass bereits ab 18 Uhr.
Der Erlös kommt der Kinderklinik des Städtischen Klinikums Karlsruhe zugute. Es werden Maßnahmen und Aktionen gefördert und durchgeführt, um den Krankenhausaufenthalt der kleinen Patientinnen und Patienten angenehmer zu gestalten.
Unterstützt wird die Veranstaltung von den Badischen Neuesten Nachrichten, Baden TV, Toto-Lotto-BW und der Sparkasse Karlsruhe.