Den größten Hemmschuh im Umgang mit dem Gesetz sehen die befragten Personalmanager in der unsicheren Rechtslage der relativ neuen Regelung. Diese Einschätzung teilen mehr als zwei Drittel (67,1 Prozent) der Teilnehmer, was für ein deutliches Informationsdefizit spricht. Weitere Schwierigkeiten aus Sicht der Personalmanager: Die Änderungen hinsichtlich der Aufbewahrung von Bewerberdaten (35 Prozent) sowie die veränderten Regeln zur korrekten Erstellung von Stellenanzeigen (31 Prozent).
„Die Ergebnisse unserer Befragung zeigen: Das AGG ist ein ungeliebtes Gesetz. Das liegt aber nicht nur an den Inhalten, sondern auch daran, dass große Unsicherheiten im Umgang existieren. Das AGG enthält zahlreiche auslegungsbedürftige Begriffe, gleichzeitig gibt es wenige Präzedenzfälle aus der Rechtssprechung. Man kann also durchaus von einer vorhandenen Rechtsunsicherheit sprechen“, so Susanne Stollhoff, Group Legal Director von StepStone.
Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – vormals Antidiskriminierungsgesetz – in Kraft. Zielsetzung ist es, den Schutz von Minderheiten im Arbeitsrecht und im Privatrechtsverkehr zu verbessern. Kritiker der gesetzlichen Regelung bemängeln, dass diese nur für einen genau definierten Katalog von Diskriminierungsmerkmalen gilt.StepStone bietet auf seiner Internetseite www.stepstone.de konkrete Praxistipps für den Umgang mit dem AGG an. Zudem veranstaltet das Unternehmen regelmäßig AGG-Kundenseminare. „Mit diesen Maßnahmen versuchen wir, dem genannten Informationsdefizit wirkungsvoll zu begegnen,“ sagt Susanne Stollhoff.
Aussagekräftige Pressegrafiken zu der Befragung stehen Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.