In vielen Bundesländern gilt seit diesem Jahr ein generelles Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten. Bisher ist der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt. Demnach können Nichtraucher ein Rauchverbot für ihren unmittelbaren Arbeitsplatz - also etwa ihr Büro - einfordern. In vielen Betrieben existiert daher ein spezieller Raucherraum. Ein prinzipielles Rauchverbot in Unternehmen und Betrieben gibt es bislang allerdings nicht.
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