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Effizienzhaus-55-Förderung im Neubau läuft Ende Januar 2022 aus

Jetzt noch Antrag stellen und Zuschuss sichern

(lifePR) (Holzminden, )
Der Neubaustandard BEG-Effizienzhaus 55, bisher als KfW-55 bekannt, ist der meistgebaute Standard im Einfamilienhaus-Neubau in Deutschland. Jetzt hat die Politik beschlossen, die Förderung für diese Effizienzhausstufe am 31. Januar 2022 auslaufen zu lassen. Anträge müssen noch bis Ende Januar gestellt werden, um den maximalen Tilgungszuschuss in Höhe von 26.250 Euro zu bekommen.

Die Heizung und zentrale Warmwasserbereitung übernimmt eine Wärmepumpenanlage, die Gebäudehülle wird um 30 Prozent besser ausgeführt und der Jahresprimärenergiebedarf beträgt maximal 55% des Referenzgebäudes und 55% des berechneten Energiebedarfs für Wärme und Kälte werden durch die Nutzung erneuerbarer Energien eingebracht: So kann der BEG-Effizienzhaus-55-EE-Standard erreicht werden, mit dem der Bauherr sich den staatlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 26.250 Euro sichert.

„Damit bekommt man ein zukunftsfähiges Gebäude mit effizienter Haustechnik“, weiß Frank Röder, Leiter der Planungsabteilung des Heizungsherstellers Stiebel Eltron. „Dieser Standard wird ab Januar 2022 für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden jedoch nicht mehr gefördert. Die gute Nachricht ist jedoch: Wer sich für ein noch besseres Gebäude im BEG-Effizienzhaus-40-Standard entscheidet, kann immer noch von großzügigen staatlichen Fördersummen profitieren. Dazu kann zum Beispiel zusätzlich eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ergänzt werden, um den Primärenergiebedarf weiter zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen, zudem muss die Gebäudehülle noch einmal 15% besser werden.“ Dank der Wärmepumpe erreichen Bauherren relativ einfach die EE-Einstufung – „EE“ steht für „Erneuerbare Energie“. Der maximale Zuschuss – als Förderung oder Tilgungszuschuss möglich - beträgt hier 33.750 Euro je Wohneinheit.

Noch besser ist nur der Effizienzhaus-40-Plus-Standard. Hier müssen neben Wärmepumpe, Gebäudehülle und Lüftung mit Wärmerückgewinnung eine Anlage zur Produktion regenerativer Energie – beispielsweise eine Photovoltaikanlage - ein Energiemanagementsystem und ein Batteriespeicher genutzt werden. Damit lässt sich die höchste Fördersumme erreichen: 37.500 Euro.

„Grundsätzlich gilt: Besser bauen als gesetzlich gefordert lohnt sich auch weiterhin, wenn man die Fördermöglichkeiten nutzt“, erklärt Frank Röder.

Mehr Informationen: www.stiebel-eltron.de/foerderung

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