„Eine Lüftungsanlage sorgt nicht nur für frische, virenfreie Luft im Raum. Sie senkt auch die CO2-Konzentration und den Feuchtegehalt und führt darüber hinaus andere Luftschadstoffe aus dem Raum ab. Das alles können mobile Geräte nicht“, so Dr. Kai Schiefelbein, Geschäftsführer STIEBEL ELTRON. „Zudem sind kontrollierte Lüftungsanlagen auch dann noch sinnvoll, wenn nach der Corona-Pandemie die Luftreiniger voraussichtlich verschrottet werden. Lüftungsanlagen verbessern dagegen weiterhin die Raumluftqualität und sparen mit Wärmerückgewinnung Heizkosten.“
Sanierung oder Neubau – Lüftungsgeräte lassen sich einfach einsetzen
STIEBEL ELTRON bietet mit dem VRL-C ein Lüftungsgerät, das diese Aufgaben mit Bravour meistert – und perfekt für die nachträgliche Ausstattung entsprechender Räume wie Schulklassen, Kindertagesstätten oder Arztpraxen geeignet ist. „Wir empfehlen für den Einsatz in Klassenräumen das Lüftungsgerät VRL-C, da sich so ein bis zu vierfacher Luftwechsel pro Stunde im jeweiligen Raum realisieren lässt“, so Schiefelbein. „Die Konzentration an potenziell virushaltigen Aerosolen und damit das Ansteckungsrisiko wird mit diesen Lüftungssystemen deutlich verringert. Technisch ist es heute einfach möglich, größere Räume in Schulen, Kindergärten oder Geschäften nachträglich mit einer solchen Lüftungsanlage auszurüsten. Durch die integrierte Wärmerückgewinnung der Lüftungsgeräte ist keine Anpassung der Heizung der Räume erforderlich; die Räume werden wie gewohnt weiterhin warm.“
Derartige Lüftungsgeräte arbeiten zum Beispiel in der Johann-Pachelbel-Schule in Nürnberg. Für die 110 Klassenräume hat man sich für die dezentrale Lösung entschieden, mit denen die raumweise Belüftung realisiert werden kann. Über die Vernetzung können auch alle 110 Geräte gleichzeitig für das Wochenende programmiert oder kollektiv in die Ferien geschickt werden.
Förderung: Kommunalrichtlinie „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) am 01. August 2020 liegt die Förderquote für kontrollierte Lüftungsgeräte wie dem VRL-C inzwischen bei 55 Prozent. Dabei müssen Anträge zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden.
„Rechnet man die Kosten der Anwendung von Luftreinigern und zusätzlicher Fensterlüftung mit dem einhergehenden Heizwärmeverlust gegen die Investitionskosten einer kontrollierten Lüftungsanlage, amortisiert sich zweiteres sogar“, erklärt Schiefelbein.
Das Lüftungsgerät VRL-C von STIEBEL ELTRON gibt es in verschiedenen Größen und Ausstattungen. Mehr Infos erhalten Interessierte unter www.stiebel-eltron.de/... per Mail an schullueftung@stiebel-eltron.de oder unter der Telefonnummer 05531-702 95800.