„Das Stiftungsmodell sorgt für Transparenz und Partizipation“, erwartet Stifterverbands-Generalsekretär Andreas Schlüter. Die Studenten würden genau ablesen können, wie die Stiftungserträge und damit ihre Studienbeiträge die Studienbedingungen verbessern helfen, sagte Schlüter. Zudem werde die Beziehung zwischen Studentenschaft und Hochschulleitung auf eine neue Basis gestellt, wenn Studentenvertreter gleichberechtigt über die Vergabe der Stiftungserträge mitentscheiden. Schlüter erwartet in der Folge „mehr Identifikation der Studenten mit der Hochschule insgesamt“.
Der Stifterverband erhofft sich von den neuen Stiftungen Signalwirkung für das Wissenschaftssystem insgesamt. „Die Studienbeitragsstiftungen können das Tor aufstoßen zu einem neuen System der Hochschulfinanzierung“, sagte Schlüter, denn die Stiftungen bildeten einen Grundstock, um weitere Stifter anzuziehen. An staatlichen Hochschulen in den USA machten bereits heute Spenden und Stiftungserträge zwischen 10 und 30 Prozent des Budgets aus, so Schlüter. „Die Hochschule der Zukunft wird sich aus einem Mix von staatlichen Zuwendungen, Forschungsdrittmitteln, Studienbeiträgen sowie Spenden und Stiftungserträgen finanzieren. Der Weg hin zu amerikanischen Verhältnissen ist weit, aber die Weichen für mehr Unabhängigkeit vom Staat stellen wir heute“, meinte Schlüter.
Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz von Nordrhein-Westfalen in seiner Fassung vom 1.1.2007 erlaubt es den Hochschulen seit Jahresbeginn, Studienbeitragsstiftungen zu errichten. Innovationsminister Andreas Pinkwart begrüßte die Unterzeichnung der Verträge. „Das Stiftungsmodell ist ein hervorragender Ansatz, einen Teil des Studienbeitragsaufkommens nachhaltig zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen zu verwenden. Die Stiftungen sind Ergebnis gelungener Zusammenarbeit von Studierendenvertretern und Hochschulleitung.“
Zechlin hob die Rolle der Studenten bei der Stiftungsgründung hervor: „Die Errichtung einer Stiftung bedeutet, dass die Universität selbst für ihre Zukunft vorsorgt und damit verantwortlich handelt. Der Sache nach schließen die Studierenden damit eine Art „Generationenvertrag“, da sie Gelder einzahlen, die späteren Studierenden zugute kommen. Das kann man ihnen nicht hoch genug anrechnen. Studierende sind deshalb in allen entscheidenden Gremien der Stiftung gleichberechtigt beteiligt.“
Die Fachhochschule Münster will mit ihrer Stiftung dem Fall entgegenarbeiten, dass begabte junge Leute durch Studienbeiträge vom Studium abgehalten werden. Rektor Klaus Niederdrenk sagte: „Damit Studierwillige durch die zusätzliche finanzielle Belastung – womöglich einhergehend mit einer schwerlich einschätzbaren Verschuldung – nicht von der Aufnahme eines Studiums abgehalten werden, hat sich die Fachhochschule Münster entschlossen, einen Teil der vereinnahmten Studienbeiträge der neu zu gründenden Stiftung „Qualität in Studium und Lehre“ zuzuführen. Hieraus sollen vorrangig Stipendien für zu leistende Studienbeiträge ermöglicht werden.“
In den Aufbau der Duisburg-Essener Universitäts-Stiftung sollen mindestens fünf Prozent der Einnahmen aus Studienbeiträgen fließen und das Stiftungskapital um rund eine Million Euro jährlich steigen. Der Stiftungszweck wird laut Satzung verwirklicht durch die Förderung von Projekten, die der Verbesserung der Studienbedingungen dienen sowie durch die Vergabe von Stipendien an Studierende.
Die Fachhochschule Münster wird in den ersten Jahren 20 Prozent der Beitragseinnahmen in die Stiftung "Qualität in Studium und Lehre" geben.