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STIFTUNG INITIATIVE MEHRWEG (SIM)

Stiftung Initiative Mehrweg erfolgreich gegen Einweg-Wellpappen-Verband

(lifePR) (Michendorf, )
Die Stiftung Initiative Mehrweg war im Widerspruchsverfahren gegen die vom Verband der Wellpappenindustrie e. V. erwirkte einstweilige Verfügung überwiegend erfolgreich. Der Verband hatte gegen einzelne Aussagen in der von der Stiftung in Auftrag gegebenen Studie zur Nachhaltigkeit von Transportverpackungen für Obst und Gemüse in Europa eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil die Einweg-Kiste aus Wellpappe im Vergleich zu den marktüblichen Mehrwegsystemen schlechter abschnitt. Nachdem das – unzuständige - LG-Hamburg dem Begehren der Wellpappen-Lobby nur in drei von vier Punkten nachgekommen war, hat das LG Potsdam mit Entscheidung vom 17.09.2007 nun in zwei weiteren Punkten die einstweilige Verfügung aufgehoben. Lediglich in einem - aus der Sicht der Stiftung marginalen – Punkt ist die einstweilige Verfügung bestätigt worden. Dementsprechend hat der überwiegend unterlegene Wellpappenverband ¾ der Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Geschäftsführer der Stiftung, Clemens Stroetmann, erklärte zum Ausgang des Widerspruchsverfahrens heute in Berlin:

„Der Versuch einer mächtigen Industrielobby, die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur ökologisch und ökonomisch vorteilhaften Bewertung von Mehrweg-Transportverpackungen für Obst und Gemüse in Europa durch eine einstweilige Verfügung zu verhindern, ist gescheitert. Dies ist nicht nur ein wichtiger Erfolg für die Stiftung, dies ist vor allem auch ein Erfolg für ökologisch und ökonomisch vernünftige Mehrweg-Transportsysteme für Obst und Gemüse in Europa.“

Stroetmann wies darauf hin, dass mit der Entscheidung des Landgerichtes Potsdam die der ökobilanziellen Betrachtung der Einweg-Kiste aus Wellpappe zu Grunde gelegte Zusammensetzung der Papp-Kiste mit ihren hohen Anteilen an Halbstellstoff/Primärfasern (semichemical fluting) und Kraftlinern sowie Textliner weiter Verwendung finden darf. Auch die Darstellung der über den gesamten Lebenszyklus betrachteten vergleichsweise hohen Kosten des Einweg-Karton-Systems darf weiter verbreitet werden.

Lediglich bei der end-of-life Betrachtung der Einweg-Kartons darf das in der Studie angenommene Basis-Szenario einer 20% stofflichen Verwertung z. Z. nicht weiter verwendet werden. Auf das Gesamtergebnis der Studie hat dies aber keinen entscheidenden Einfluss. Selbst für den Fall einer – wie vom Verband der Wellpappenindustrie vorgetragenen – höher veranschlagten Recyclingquote von 27% statt 20% hat dies keine Auswirkungen auf die grundsätzlichen Aussagen und verändert insbesondere die auch in diesem Punkt festgestellte vergleichsweise Vorteilhaftigkeit des Mehrwegsystems gegenüber dem Einwegsystem nicht.

Die Stiftung wird nun sehr sorgfältig prüfen, ob sie – allein aus Gründen der in diesem letzten Punkt bei ihr verbleibenden Verfahrenskosten – gegen die Verfügung weiter vorgehen wird. In der Zwischenzeit wird sie allerdings im beanstandeten Basisszenario die höhere Recyclingquote einsetzen lassen und die Ergebnisse – im Wissen um die allenfalls marginalen Veränderungen – auf dieser Grundlage neu berechnen.

Mit der Entscheidung des Landgerichts Potsdam, so Stroetmann, falle die vom Verband der Wellpappenindustrie aufgestellte Behauptung, dass sich die von der Stiftung Initiative Mehrweg veröffentlichte Studie „in wesentlichen Punkten auf falschen und wirklichkeitsfernen Grundannahmen gründet“ in sich zusammen. Der Versuch, die Stiftung mit hohen Streitwerten mundtot zu machen, sei gescheitert. „Dieses Scheitern“, sagte der ehemalige Staatssekretär des Bundesumweltministeriums, „ist ein ermutigendes Signal für alle, die vorurteilsfrei die Vor- und Nachteile von Mehrweg- und Einwegsystemen diskutieren und bewerten wollten. Für die mit der Studie betrachtete konkrete Situation allerdings bleibe es unter den zu Grunde gelegten Rahmenbedingungen für die Stiftung bei der schon im Februar 2007 getroffenen Aussage:

Mehrweg schlägt Einweg“.
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