Unsicherheit und Ressentiments sind nur zwei der vielen Faktoren, die verhindern, dass Fragen rund um Vermögensnachfolge, Testament und Erben häufig nicht geklärt sind, bis die entsprechende Situation eintritt. Dann passiert es nicht selten, dass der neue Ehepartner nach dem eigenen Tod nicht mehr abgesichert ist, Kinder aus erster Ehe leer ausgehen, der jahrelang zusammengehaltene Familienbesitz zerstückelt, ein Erbe durch die Steuer erheblich geschmälert oder Ihr Besitz, wenn Sie im europäischen Ausland leben, nicht nach deutschem Recht vererbt wird. Das muss nicht sein.
Deshalb lädt – nach dem Erfolg im letzten Jahr – die Stiftung Schloss Dyck in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Benden auch 2015 wieder interessierte Bürger zu einem Erbrechts- und Stiftungstag in Schloss Dyck ein. Hier werden genau diese Themen aufgegriffen und vertieft.
Der Kostenbeitrag je Teilnehmer – zahlbar an der Kasse beträgt 12,00 Euro inklusive Parkeintritt; Inhaber einer Jahres- oder ArtCard zahlen 5,00 Euro.
Die Veranstaltung findet am Samstag, 31. Oktober 2015, statt und beginnt um 14 Uhr Terrassenzimmer des Hochschlosses.
Weitere Informationen erhält man unter www.stiftung-schloss-dyck/fachveranstaltung. Anmelden kann man sich bis zum 27. Oktober 2015 über die Stiftung Schloss Dyck unter der Telefonnummer 02182 824-0 oder per E-Mail unter info@stiftung-schloss-dyck.de.
Das Programm
Jens Spanjer, Vorstand der Stiftung Schloss Dyck, eröffnet die Veranstaltung um 14.00 Uhr mit dem Thema Zustiftung. Diese Möglichkeit bietet sich für all diejenigen an, die ihr Vermögen nicht im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge weitergeben, aber etwas Sinnvolles damit tun möchten. Im Rahmen des Vortrags wird die Stiftung Schloss Dyck vorgestellt, Näheres über ihre Gründung, Struktur und Entwicklung sowie die Herausforderungen für die Stiftung im Falle einer Zustiftung.
Um 15.30 Uhr geht es um das Thema Vermögensnachfolge. Thomas Benden, Fachanwalt für Erbrecht, referiert darüber, wie man die Nachfolge eines Vermögens oder Immobilienvermögens am sinnvollsten plant. Die Teilnehmer erfahren, was zu beachten ist, wenn man dies schon zu Lebzeiten oder erst für den Todesfall regelt. Steuerliche und rechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie Möglichkeiten der eigenen Absicherung.
Der letzte Vortrag beginnt um 17.00 Uhr und behandelt das Thema Vermögen im Ausland. Im Fokus der Ausführungen des Erbrechtsexperten Thomas Benden stehen die Auswirkungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung auf die Nachlassgestaltung. Wussten Sie beispielsweise, dass, wenn Sie als Deutscher im europäischen Ausland leben, für Sie nicht unbedingt das deutsche Erbrecht gilt? Hier erfahren Sie, wie das vermieden werden kann.
Während der Veranstaltung werden kostenlose Kaltgetränke, Kaffee, Tee und Apfelkuchen gereicht.