Der geförderte Höchstbeitrag für eine betriebliche Altersvorsorge liegt bei 2.544 Euro im Jahr. Das heißt: Arbeitnehmer dürfen in diesem Jahr 212 Euro pro Monat von ihrem Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei für eine Betriebsrente abzweigen. Zweigt ein Durchschnittsverdiener nun monatlich diese 212 Euro seines Bruttoeinkommens für die betriebliche Altersvorsorge ab, verringert sich sein Nettolohn lediglich um die Hälfte. Die anderen 106 Euro spart er bei Steuern und Sozialabgaben ein.
Arbeitnehmer, die 4.000 Euro brutto verdienen, stehen nicht ganz so günstig da. Sie können keine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung mehr einsparen, da ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze dafür liegt. Sie sparen aber noch Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 5.300 Euro liegen auch über deren Beitragsbemessungsgrenzen. Sie erhalten aber aufgrund von Steuerersparnissen bei der Betriebsrente immer noch eine gute Rendite.
Der ausführliche Bericht findet sich in der Februar-Ausgabe von FINANZest oder im Internet unter www.test.de.