Wenn die Gebührenfahnder klingeln, muss man nicht sofort Auskunft geben. Hat man gerade keine Zeit, kann man einen Termin vereinbaren oder den Fahnder bitten, Papiere da zu lassen. Niemand ist verpflichtet, mit dem Kontrolleur zu reden.
Es reicht, die Unterlagen auszufüllen und dann an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu schicken. Stellt der Fahnder jedoch den Fuß in die Tür, droht mit "schweren Konsequenzen" oder einer Betrugsanzeige, muss sich der Verbraucher nicht einschüchtern lassen. Eine solche Vorgehensweise kann Nötigung sein, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Neumünster.
16,56 Euro werden für Radios und neuartige Rundfunkgeräte, beispielsweise Internet-Computer, pro Quartal fällig. Für Fernseher sind es 51,09 Euro. Darin sind dann alle anderen Geräte enthalten.
Wer ein Gerät anzumelden hat, sollte das sofort tun. Eine schuldhafte Verzögerung kann nicht nur Nachzahlungen, sondern bisweilen auch Geldbußen bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Das Gebührensystem ist kompliziert: Trägt bei unverheirateten Paaren eine Person die Kosten, sind darin all ihre Geräte enthalten. Hat der Partner aber eigene Geräte, zum Beispiel einen Internet-PC im eigenen Arbeitszimmer, muss er extra zahlen.
Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, müssen zahlen, sobald sie über ein eigenes Einkommen verfügen, das den derzeitigen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige von 278 Euro übersteigt. Kinder, die einen eigenen Hausstand gründen, müssen Gebühren zahlen, auch wenn sie selbst noch kein eigenes Geld verdienen.
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