Auch Frauen in der Elternzeit erhalten die volle staatliche Förderung für ihre Riester-Rente: Eine Grundzulage von 154 Euro und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro im Jahr. Einzahlen muss sie dafür nur den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr.
Minijobberinnen mit einer Arbeit auf 400-Euro-Basis können nach Absprache mit dem Arbeitgeber auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und so Grund- und Kinderzulagen für ihre Riester-Rente sichern.
Während längerer Arbeitslosigkeit und Bezug von ALG II bleibt das Kapital im Riester-Vertrag bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Nur wenn im Alter Grundsicherung vom Staat gezahlt wird, zahlt sich das Riester-Sparen nicht aus. Denn die Riester-Rente wird nach heutiger Rechtslage auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.
Der ausführliche Bericht findet sich in der Februar-Ausgabe von FINANZest oder im Internet unter www.test.de.