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Sie wurden als Bevollmächtigte*r in der Vorsorgevollmacht benannt – das sind Ihre wichtigsten Entscheidungsbereiche

Gesundheit/Pflege: Sie entscheiden z.B. über medizinische Maßnahmen und setzen die Wünsche der Patientenverfügung durch. Wohnung/Aufenthalt: Sie kümmern sich z.B. um die Unterbringung, kündigen Mietverträge oder stellen Pflegeheim-Anträge. Finanzen: Sie verfügen u.a. über Bereiche des Vermögens, tätigen Überweisungen, verwalten Aktiendepots oder Immobilieneigentum. Behördliche Aufgaben: Sie übernehmen Behördengänge, z.B. bei Gerichten oder Rentenkassen und kommunizieren u.a. mit Banken.

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Aus welchen Situationen entsteht eine rechtliche Vertretung?

Eine rechtliche Vertretung wird benötigt, wenn eine Person aufgrund von z.B. Unfall, Krankheit oder Auslandsaufenthalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln. Dann bedarf es einer Vertrauensperson, die private oder geschäftliche Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen erledigt, wie z.B. Überweisungen tätigen, Anträge stellen oder die Post bearbeiten. Ohne rechtskonforme Vollmachten dürfen das lt. Gesetz selbst Ehepartner*innen nicht automatisch.

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