Großeltern und Enkel: ein Recht aufeinander
Großeltern sind aus der Kinderbetreuung in Deutschland nicht wegzudenken. Sie springen ein, wenn Kitas geschlossen haben…
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Wer von einem Kaufvertrag zurücktritt, muss die Ware – in diesem Fall handelte es sich um einen Carport – so zur Abholun…
Ein Sachverständigengutachten, das in einem Prozess aus dem Bereich der Schmerzmedizin auf einer Untersuchung beruht, d…
Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Objekten, zum Beispiel Kunstwerken, die mithilfe von Drohnen erstellt wer…
„Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da…“, die Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken. Wenn es draußen ungemü…
Eine brilliante Idee ist der Grundstein für großen Fortschritt. Ob die Entdeckung von Antibiotika, die Idee der globalen…
Am 11. November 2024 wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Facebook-Datenleck unter Anwendung des neuen Leitentscheidungsverfahrens befassen, um grundlegende Rechtsfragen für viele betroffene Einzelklagen zu klären (Az.: VI ZR 10/24). Im Zentrum steht die Prüfung, ob Facebook bzw. Meta gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich nun doch am 11. November 2024 mit dem Facebook-Datenleck beschäftigen (Az.: VI ZR…
Der Bundesgerichtshof (BGH) plant, am 11. November 2024 in zwei Verfahren die Ansprüche von betroffenen Facebook-Nutzern im Datenleckskandal zu prüfen (Az.: VI ZR 10/24 und VI ZR 186/24). Der Facebook-Mutterkonzern Meta versucht laut Stiftung Warentest, die Verhandlungen zu vermeiden, indem er zwei Klägern Geldbeträge bis zu 2000 Euro für die Zurücknahme ihrer Klagen angeboten hat.
Ostern 2021 erbeuteten Cyberkriminelle Datensätze von rund sechs Millionen Facebook-Usern aus Deutschland. Hat Facebook…