![Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.](http://cdn.lifepr.de/f/46b36ad4eb56f32f/logos/22711/500_500.gif)
Anleger dürfen auf die Angaben ihres Beraters vertrauen. Sie müssen Emissionsprospekte nicht noch zusätzlich lesen.
Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagever…
Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagever…
Der Bundesgerichtshof weitet seine Rechtsprechung weiter aus, wonach die unterbliebene Durchsicht eines Emissionsprospek…
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass es keine grobe Fahrlässigkeit darstellt, wenn der Anleger auf die Erklärungen…
Liest ein Anleger den Emissionsprospekt nicht und vertraut den Angaben seines Anlageberaters, ist dies keine grobe Fahrl…
Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass die unterbliebene Durchsicht eines Emissionsprospektes keine den Verjährungsbegi…
Verbesserungsbedarf sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der praktischen Umsetzung der…
Das Landgericht Frankfurt hat aktuell in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (h…
Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt freien Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung bei zwei Medienfonds zu Sc…
Oftmals wurde den Anlegern die vollständige Rückabwicklung ihrer Beteiligungen zugesprochen. In diesem Zusammenhang…
Mit dem Slogan "Die Beraterbank" warb die Dresdner Bank seinerzeit um das Vertrauen ihrer Kunden. Einer 85-jährige Rentn…