Strafbares Verhalten führt nur zu Ersatzpflicht, wenn es auf die Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit oder den Wegfall der Erwerbsfähigkeit oder -möglichkeit gerichtet ist
Der 1973 geborene Kläger wurde wegen einer im Juli 2003 begangenen Straftat (räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vo…