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Aktuelles BGH-Urteil: Tuner sind berechtigt, im Angebot der von ihnen umgebauten Fahrzeuge die Marke des Herstellers zu nennen
Am Anfang stand die Frage, ob individualisierte Fahrzeuge zur Vermarktung zum Beispiel auf Online-Plattformen unter der…
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. - Die Vision der europäischen Gründerväter ist in Bezug auf den Autozubehörmarkt bis heute nicht vollendet - Das "Pr…
. - Gemeinschaftsstand mit 5 Mitgliedern - Infostand für den Endverbraucher - Tune it! Safe! mit getunter A-Klasse im…