Kategorie: Alle Storys / News

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Die Betreuungsverfügung – was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Mit einer Betreuungsverfügung wird sichergestellt, dass im Notfall die Bedürfnisse der betroffenen Person u.a. zu Ort der Versorgung, Kontakt zu Angehörigen und Lebensgewohnheiten von einer Vertrauensperson erfüllt werden. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Eine Betreuungsverfügung wird dann benötigt, wenn das Gericht eine Betreuungsperson bestellen muss, z. B. wenn die bevollmächtigte Person in der Vorsorgevollmacht ausfällt.

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Die Patientenverfügung – was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Mit einer Patientenverfügung werden Wünsche zu medizinischen und lebenserhaltenden Behandlungen festgelegt. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht: In einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson festgelegt, die u.a. den Patientenwillen in der Patientenverfügung gegenüber medizinischem Personal durchsetzt. Es wird empfohlen, eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung zu ergänzen.

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Warum dürfen sich Eheleute nicht automatisch gegenseitig vertreten, wenn ihnen etwas zustößt?

Ehepartner*innen dürfen sich lt. Gesetz nicht automatisch vollumfänglich und dauerhaft gegenseitig vertreten und Entscheidungen treffen, wenn z.B. durch Unfall oder Krankheit der Vorsorgefall eintritt. Daran ändert auch das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht nichts. Eine Vertrauensperson in der Vorsorgevollmacht zu ernennen, die im Notfall in wichtigen Angelegenheiten handelt und entscheidet, ist also somit unabdingbar.

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