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Nach KPMG-Sonderuntersuchung: Schadensersatz für Investoren gegen die Adler Group S.A.

Nach KPMG-Bericht: Die Adler Group S.A. (Adler) hat die von Leerverkäufern erhobenen Vorwürfe nicht vollumfänglich ausräumen können. Vor dem Hintergrund der im KPMG-Bericht aufgedeckten Mängel sind wir der festen Überzeugung, dass Adler Mitteilungspflichten nach der Marktmissbrauchsverordnung verletzt hat. Investoren können Schadensersatz geltend machen.

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