Anleger dürfen auf die Angaben ihres Beraters vertrauen. Sie müssen Emissionsprospekte nicht noch zusätzlich lesen.
Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagever…
Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagever…
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass es keine grobe Fahrlässigkeit darstellt, wenn der Anleger auf die Erklärungen…
Die Entscheidungsgründe des Urteils des III. Zivilsenat vom 08. Juli 2010 - III ZR 249/09 - liegen nunmehr vor. Der Bund…
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) bereitet eine erste Pilotklage gegen die Alternative Capital Invest GmbH & Co. KG…
Liest ein Anleger den Emissionsprospekt nicht und vertraut den Angaben seines Anlageberaters, ist dies keine grobe Fahrl…
Liest ein Anleger den Emissionsprospekt nicht und vertraut den Angaben seines Anlageberaters, ist dies keine grobe Fahrl…
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 16.07.2010 das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 09.1…
OLG Nürnberg bestätigt ein Urteil des Landgerichts, wonach sich die Gallinat-Bank die arglistige Täuschung eines Anlageb…
Bis in das Jahr 2008 galten Schiffsfonds als relativ sichere Anlage mit hohen Renditechancen. Die Fonds und damit die An…
Für bankmäßig nicht gebundene, freie Anlageberater besteht – soweit nicht § 31 d WpHG eingreift - keine Verpflichtung ge…