III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bestätigt: Ein Anleger darf auf die Angaben des Beraters vertrauen und muss diese nicht auf Richtigkeit anhand des Prospektes kontrollieren
Die Entscheidungsgründe des Urteils des III. Zivilsenat vom 08. Juli 2010 - III ZR 249/09 - liegen nunmehr vor. Der Bund…