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BIVA-Pflegeschutzbund e.V.

Besuchsregelung für Haushalte muss auch für Bewohnerzimmer in Pflegeheimen gelten

BIVA fordert Klarstellung im Infektionsschutzgesetz. Bonn. Bewohnerzimmer in Pflegeheimen sind im Hinblick auf Besuche mit Privathaushalten gleichzustellen. Dies fordert der BIVA-Pflegeschutzbund anlässlich der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Eine fortwährende Schlechterstellung der Menschen in mittlerweile durchgeimpften Einrichtungen muss das neue Gesetz unbedingt verhindern“, fordert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

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