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Endlich verheiratet? Nützt aber nichts!

Ohne rechtskonforme Vollmachten dürfen sich Ehepaare lt. Gesetz nicht automatisch gegenseitig vertreten, sollten sie durch z.B. Unfall oder Krankheit private Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Daran ändert auch das im Januar 2023 eingeführte Notvertretungsrecht nichts, das eine Vertretung unter Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartnern ausschließlich für den Gesundheitsbereich und für max. 6 Monate regelt.

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Aus welchen Situationen entsteht eine rechtliche Vertretung?

Eine rechtliche Vertretung wird benötigt, wenn eine Person aufgrund von z.B. Unfall, Krankheit oder Auslandsaufenthalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln. Dann bedarf es einer Vertrauensperson, die private oder geschäftliche Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen erledigt, wie z.B. Überweisungen tätigen, Anträge stellen oder die Post bearbeiten. Ohne rechtskonforme Vollmachten dürfen das lt. Gesetz selbst Ehepartner*innen nicht automatisch.

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