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Welche Form muss für die Wirksamkeit von Vollmachten beachtet werden?

Für Vollmachten gilt im Grundsatz das Prinzip der Formfreiheit. Allerdings bringt die Schriftform und mehr noch die rechtskonforme, anwaltliche Form Vorteile beim Einsatz im täglichen Rechtsverkehr. In der Praxis wird meistens ein Nachweis für die Bevollmächtigung der Vertrauensperson verlangt, z.B. Mietvertrag kündigen, Bankgeschäfte tätigen, Einwilligung in medizinische Maßnahmen oder Veranlassung von der freiheitsentziehenden Unterbringung etc.

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