Beseitigung von Baumängeln keine außergewöhnliche Belastung
Wer Mängel an Bauten beseitigt, kann die Kosten dafür nicht bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dara…
Wer Mängel an Bauten beseitigt, kann die Kosten dafür nicht bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dara…
. - Sinkende Renditen trüben Investitionspotenzial - Noch sehr gute Perspektiven für Büroimmobilien - Preishausse am…