Die Süddeutscher Gläubigerschutzverband GmbH ist als Rechtsbeistand vom Landgerichtspräsidenten in Stuttgart am 05. Februar 1958 zugelassen worden. Die Geschäftsführer sind Klaus Klitzke und Stephan Kleebauer. Kompetente Mitarbeiter, ausgefeilte Vorgehensweisen und eine spezialisierte EDV unterstützen die SGV bei der Arbeit. Jährlich können den Kunden zwischen 120 und 150 Millionen Euro erhalten bleiben. Das Unternehmen ist weltweit als eigenständiges Unternehmen mit internationalen Aktivitäten tätig. Es kooperiert mit nationalen und internationalen Unternehmungen und Institutionen.
Zahlreiche Referenzen aus dem In- und Ausland bestätigen die Kompetenz der SGV.
Die Zahl der Schuldner, die alles daran setzen, eingegangene Verbindlichkeiten möglichst lange oder überhaupt nicht zu bezahlen, wird nicht weniger. Es ist sicherlich keine Übertreibung, dass es teilweise bereits als eine Art Sport betrieben wird, fällige und berechtigte Verbindlichkeiten seines Gläubigers möglichst lange nicht zu bezahlen.
Im Bereich der Vollstreckung, also nach Vorliegen eines Vollstreckungstitels, ist die Konfrontation zwischen Gläubiger und Schuldnerinteressen am härtesten, denn dann geht es beim Schuldner "ans Eingemachte".
Mit welcher Kreativität Schuldner versuchen, sich der Durchsetzung der Gläubigeransprüche zu entziehen oder zu verzögern, mögen beispielhaft zwei Fälle aus der Praxis beleuchten:
Der Schuldner hat seine Selbständigkeit aufgegeben mit einem Berg von Verbindlichkeiten, die auch in der Folgezeit weiter anwachsen. Die Vermögens-Offenbarung wird von ihm ständig abgegeben, der Gerichtsvollzieher ist bei ihm sozusagen "Stammgast". Die Staatsanwaltschaft beschäftigte sich bereits mit ihm.
Nach Einleitung eines weiteren Vollstreckungszuges teilt der Gerichtsvollzieher mit, dass der Schuldner verstorben sei . Eine Rückfrage beim zuständigen Standesamt bestätigt, dass der "Todesfall" ordnungsgemäß beurkundet worden ist. Dem Standesamt liegt eine Sterbeurkunde aus einem osteuropäischen Land vor.
Nur dem Misstrauen und dem Gespür des Bearbeiters der Süddeutscher Gläubigerschutzverband GmbH ist es zu verdanken, dass dieser Fall nicht "beerdigt" wurde. (Die Staatsanwaltschaft hatte eingestellt, unter Hinweis auf den Tod des Beschuldigten!) Intensive Nachforschungen hatten dann ergeben, dass der Schuldner sich anlässlich eines Aufenthalts in Osteuropa mit dem entsprechenden "Bakschisch" eine Sterbeurkunde ausstellen ließ. Unter Vorlage dieser Urkunde meldeten Angehörige des Schuldners seinen "Tod" beim zuständigen Standesamt und es wurde entsprechend eingetragen. Der Schuldner legte sich eine neue Legende zu und wohnte in einer norddeutschen Großstadt unbehelligt von seinen "lästigen" Gläubigern. Bis eben die SGV ihm auf die Schliche kam.
In einem weiteren Fall, nach einem betrügerischen Bankrott, verschwindet der Schuldner von der Bildfläche. So jedenfalls entstand der Eindruck, nachdem er beim Einwohnermeldeamt angegeben hatte, dass er seinen Wohnsitz ins Ausland verlege. Und zwar auf eine Insel in Ozeanien im Indischen Ozean. Eine aufwändige Überprüfung der Süddeutscher Gläubigerschutzverband GmbH ergab dann, dass diese Insel überhaupt nicht existiert. Der Schuldner lebte -unangemeldet- weiter unter der alten Anschrift. Den Gerichtsvollzieher konnte er zunächst damit auf Distanz halten, dass er behauptete er sei der Bruder des verschwundenen Schuldners !
Es ist eine der Aufgaben der SGV, auch solchen hartgesottenen Schuldnern Paroli zu bieten und dafür zu sorgen, dass der Gläubiger sein Geld bekommt – was in den beiden vorgenannten Fällen auch geschah!
Das Unternehmen ist im gesamten Bereich des Forderungsmanagement tätig, von A wie außergerichtliche Mahnung über Debitorenmanagement und Ermittlungen bis Z wie Zwangshypothek.
Eine umfassende Palette von Dienstleistungen werden von der SGV für Unternehmen aller Größen und Branchen angeboten. Jahrzehntelange Erfahrung bietet die Gewähr für Professionalität, Kompetenz und Effizienz.
Im Sinne eines effektiven Gläubigerschutzes ist es für die SGV in Stuttgart eine ständige Herausforderung darauf zu achten, dass der Schuldnerschutz, der sicherlich die Grenzen des vertretbaren erreicht hat, nicht weiter zu Lasten des Gläubigers ausgedehnt wird. Es darf nicht so weit kommen, dass die Vollstreckung im Regelfall aussichtslos wird, dafür tritt die Süddeutscher Gläubigerschutzverband GmbH ein.