Der Rundfunkrat hat sich bei seiner Sitzung in Landau zudem dafür ausgesprochen, dass für die Genehmigung künftiger Angebote das bewährte Prinzip der Federführung in der ARD angewandt werden soll. Mit diesem Beschluss des SWR-Gremiums soll sichergestellt werden, dass nicht durch aufwendige, parallele Genehmigungsverfahren in möglicherweise allen neun Landesrundfunkanstalten die Handlungsfähigkeit der ARD gefährdet wird. Lambert: "Es darf kein bürokratisches Monstrum entstehen. Daher hält der Rundfunkrat ein zügiges und transparentes Verfahren zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der ARD für unabdingbar." Das in Landau erstmals und freiwillig praktizierte Genehmigungsverfahren für Digitalangebote hat nach Überzeugung des Rundfunkratsvorsitzenden Lambert seinen Testlauf bestanden.
SWR-Intendant Peter Boudgoust begrüßte das Votum des Rundfunkrates: "Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt klar betont, hat unser Kontrollgremium mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass niemand von öffentlich-rechtlichen Qualitätsangeboten in den neuen Medien ausgeschlossen werden darf. Der Rundfunkrat hat damit ein Zeichen gesetzt. Mit dem Landauer Beschluss können die Gebührenzahler sicher sein, dass sie Sendungen, für die sie bereits gezahlt haben, bald nutzen können, wann und wie sie wollen, egal ob als Fernsehzuschauer, Radiohörer oder als Internetnutzer am Computer."
Für den probeweisen Versuch des in Landau praktizierten Genehmigungsverfahrens hat sich der für den Onlinebereich federführende SWR in Absprache mit der ARD-Hauptversammlung entschieden, obwohl die ARD Mediathek kein "neues" oder "wesentlich verändertes" Digitalangebot darstellt. Nur unter dieser Voraussetzung sieht die EU-Kommission ab 2009 den von ihr geforderten "Dreistufentest" zur Genehmigung neuer Angebote vor. Dieser Dreistufentest, für den es noch keine gesetzliche und verfahrenstechnische Ausformulierung gibt, sieht eine Prüfung vor, ob neue Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Auftrag und den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Ferner wird im Rahmen des Tests Auskunft über die entstehenden Kosten verlangt.
Die ARD Mediathek wurde von der in Mainz ansässigen Redaktion ARD.de entwickelt, einer Abteilung des Bereichs Neue Medien im SWR. Die Konzeption entstand in enger Zusammenarbeit mit allen Onlinebereichen der ARD. Nach Themen, Marken, Wellen oder Sendungen gegliedert erschließt die ARD Mediathek das im Web vorliegende audiovisuelle Programmvermögen der ARD. Eine leistungsfähige Suchmaschine ermöglicht es den Nutzern zudem, nach eigenen Vorgaben zu recherchieren. Die Audio- und Videoinhalte bleiben dabei weiterhin auf den Servern der Landesrundfunkanstalten, die ARD Mediathek erleichtert nur den Zugriff darauf. Die Leiterin des Bereichs Neue Medien, Heidi Schmidt, betonte die Effizienz der Lösung. Schmidt: "Mit der Mediathek hat der SWR ein äußerst schlankes Produkt geschaffen, das es den Nutzern erlaubt, sich die ganze inhaltliche Fülle des ARD-Angebotes zu erschließen."
Das Konzept der ARD Mediathek wurde nicht nur im Auftrag, sondern auch zur Verwendung für alle Landesrundfunkanstalten der ARD entwickelt: Jeder Sender des Verbunds kann die zu Grunde liegende technische Konzeption übernehmen und an seine Bedürfnisse und sein Erscheinungsbild anpassen. Dies soll im SWR mit der SWR Mediathek umgesetzt werden. Damit ermöglicht die ARD Mediathek die Ausschöpfung von Synergieeffekten im föderalen System der ARD.