Der Rechtsrahmen in Bereichen der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, der Informationspflicht über Tarifverträge und den digitalen Zugangsberechtigungen für Gewerkschaften ist bereits ausreichend vorhanden und bedarf keiner zusätzlichen Maßnahmen. In den Vorschlägen, qualifizierte Differenzierungsklauseln zuzulassen und steuerliche Privilegierungen von Zusatzleistungen auf tarifgebundene Unternehmen zu beschränken, sieht der Verband einen indirekten Zwang zur Gewerkschaftsmitgliedschaft. Der Staat muss an dieser Stelle seine Neutralität beibehalten und darf hier nicht durch ungleiche Arbeitsbedingungen oder steuerliche Benachteiligung die Entscheidung von Beschäftigten beeinflussen.
Nicht zuletzt sieht Südwesttextil die im Aktionsplan enthaltene Abschaffung und Offenlegungspflicht von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Verbänden als Verstoß gegen die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Als Arbeitgeberverband werben wir ebenfalls für die Tarifbindung. An einem Wirtschaftsstandort wie Deutschland muss es aber möglich sein, sich gegen einen Tarifvertrag zu entscheiden.“
Südwesttextil lehnt eine Überreglementierung der Tarifbindung vor dem Hintergrund ab, dass ständiges staatliches Eingreifen in unternehmerisches Handeln und überbordende Bürokratie schon jetzt genügend Betriebe zu einem Abschied ins Ausland bewegt. Die Bereitschaft der Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu kämpfen nimmt daher zunehmend ab.