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Betriebsunterbrechung nicht auf die leichte Schulter nehmen

Gastbeitrag von Tim Banerjee

(lifePR) (Berlin, )
Ein Schaden im Hotel oder der Gaststätte kann schnell dazu führen, dass der Betrieb für eine Zeit eingestellt werden muss. Das kann teuer werden, vor allem dann, wenn die Versicherung bei der Abwicklung nicht zu Gunsten des Unternehmers arbeitet. Dann ist anwaltliche Hilfe gefragt.

Es ist eine Binsenweisheit, aber man kann sie nicht oft genug wiederholen: Ein Hotelier oder Gastronom kann nur Geld verdienen, wenn sein Betrieb geöffnet ist. Ein kalte Küche und nicht belegte Zimmer können keinen Umsatz erbringen, nur wenn die Gäste empfangen und umsorgt werden können, ist Geschäft möglich. Deshalb ist ein größerer Schadenfall für einen gastgewerblichen Unternehmer auch eine echte Katastrophe. Denn der Brand oder der Wasserschaden, der die Küche stark beschädigt oder den Wellness-Bereich arg in Mitleidenschaft zieht, sorgt nicht nur für einen unmittelbaren finanziellen Schaden, weil neue Geräte und eine Renovierung nötig sind. Sondern aufgrund der Schäden kann der Betrieb auch die Arbeit nicht oder nur sehr eingeschränkt fortsetzen – ohne Küche, Lager und Gastraum lassen sich Gäste nur schwerlich bewirten, sei es beim Frühstücksbuffet oder im À-la-carte-Geschäft mittags und abends. Und ein überfluteter Wellness-Bereich lässt keine Anwendungen und Entspannung bei den Gästen zu – wenn dieses Spa-Angebot dann das Hauptunterscheidungsmerkmal eines Hotels darstellt, wird es richtig bitter.

Die Erfahrung zeigt, dass die Wiederherstellungsmaßnahmen bei solchen Schäden einige Zeit in Anspruch nehmen können. Bis ein Betrieb wieder reibungslos funktioniert, kann das durchaus mehrere Wochen, wenn nichtMonate dauern. Die Umsatzeinbüßen sind dann oft erheblich, gerade in Kombination mit den Kosten für Renovierung und Neuanschaffungen. Denn was kein Unternehmer vergessen sollte: Nur weil die Gäste mehrere Wochen nicht bedient werden können, verzichten die Mitarbeiter dennoch nicht auf ihren Lohn, und fordern Energieversorger, Sozialversicherungsträger, Finanzamt, eventuell die Bank etc. wollen zu ihren Stichdaten Geld vom Unternehmer.

Entscheidend ist, dass sich Hoteliers und Gastronomen auf der einen Seite generell gegen das Risiko einer Betriebsunterbrechung absichern. Die gleichnamige Versicherung ist ein Standardprodukt bei so gut wie allen Gesellschaften und gehört zwingend ins Versicherungsportfolio eines jeden Unternehmers. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist Pflicht, nicht Kür, denn sie zahlt im Falle eines Stillstands die monatlichen Fixkosten und eventuellen finanziellen Schäden durch nicht erbrachte Leistungen in Folge des Schadens.

Auf der anderen Seite sollten gastgewerbliche Unternehmer aber auch nicht davon ausgehen, dass die Abwicklung seitens der Versicherung immer schnell und zu seinen Gunsten verlaufen wird. Die Praxis beweist immer wieder das Gegenteil. Denn der Versicherer wird natürlich versuchen, seine Kosten so gering wie möglich zu halten. Und zwar indem er die versicherten, weiterlaufenden fixen Kosten und die Erträge berechnet und die Einsparungen, etwa beim Wareneinkauf, nach einem bestimmten Muster gegenüberstellt. Das kann natürlich dazu führen, dass ein Hotelier oder Gastronom wesentlich weniger Geld von der Versicherung erhält, als er tatsächlich durch die Betriebsunterbrechung verliert. Die Konsequenz: bisweilen spürbare finanzielle Verluste im Firmen- und/oder Privatvermögen. Im Falle der Betriebsunterbrechung in Folge der Überschwemmung des Wellness-Bereichs in der Hauptsaison ist der Hotelier mit einer offenen vierstelligen Summe noch gut bedient, aber in solchen Größenordnungen – die Unternehmer in verschiedenen Kontexten treffen können – sind auch Streitigkeiten über sehr gehobenen fünfstellige Beträge nicht selten.

Hoteliers und Gastronomen können solche Probleme umgehen, indem sie bei beginnenden Problemen bei der Betriebsunterbrechungsversicherung sogleich einen versierten Rechtsanwalt einschalten, der die Kommunikation mit der Gesellschaft übernehmen. Die Erfahrung zeigt, dass dies Wunder bei Geschwindigkeit und Ergebnis der Abwicklung bewirken kann. Zumal sich der Unternehmer in einer ohnehin schweren Zeit um andere Dinge kümmern kann. Nämlich seinen Betrieb wieder aufzubauen und die Gäste neu zu gewinnen.
  
Über den Gastautor:

Tim Banerjee ist Rechtsanwalt und namensgebender Partner bei Banerjee & Kollegen, einer Sozietät von Rechtsanwälten in Mönchengladbach, die sich auf die umfassende zivil- und wirtschaftsrechtliche Beratung und Begleitung von Mandanten spezialisiert hat. In Hotellerie und Gastronomie besitzt Tim Banerjee besondere Kompetenzen. Weitere Informationen unter www.banerjee-kollegen.de.

Quelle:
http://pregas.de/...
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