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Der Mindestlohn steigt: Was jetzt zu tun ist

Ein Gastbeitrag von Burkhard Küpper

(lifePR) (Berlin, )
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar den Mindestlohn erstmals erhöht. Das hat erhebliche Auswirkungen auf viele Gastronomen und Hoteliers. Sie müssen Strategien entwickeln, die zusätzlichen Kosten schultern zu können, ohne die betriebliche Substanz und das eigene Einkommen zu gefährden.

Die Realität heißt jetzt 8,84 Euro. So hoch ist seit dem 1. Januar der gesetzliche Mindestlohn, der beinahe ausnahmslos für alle Mitarbeiter in sämtlichen Branchen gilt und dessen Nichtbeachtung zu erheblichen finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Denn die Behörden kontrollieren die gesetzeskonforme Zahlung des Mindestlohns scharf, und es ist nicht erst ein vereinzelter gastgewerblicher Betrieb bei einem Verstoß erwischt worden. Insofern hilft alles Lamentieren nichts, und einen Ausweg gibt es für Hoteliers und Gastronomen auch nicht – aus den 8,50 Euro, an die sich die Betriebe mittlerweile (zwangsläufig) gewöhnt haben, sind 8,84 Euro geworden. Mit der Tendenz nach oben freilich, wenn der Tarifindex des Statistischen Bundesamts das nächste Mal auf besondere, gravierende Umstände aufgrund der Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung hinweist.

Der erste Schritt für Unternehmer angesichts der neuen Rahmenbedingungen ist die Bestandsaufnahme gemeinsam mit dem Steuerberater, soweit das noch nicht geschehen ist. Welche Kosten kommen durch die Steigerung auf mich zu, und wie wirken sich diese Kosten auf meine Struktur aus? Immerhin sprechen wir von mehr als fünf Prozent Erhöhung beim Stundenlohn zuzüglich der Lohnnebenkosten (geglättet: 21 Prozent), sodass die Stunde ab sofort 10,70 Euro kostet; bislang waren es 10,28 Euro. Das sind zwar erst einmal nur 42 Cent. Aber die Masse macht’s. Besonders Betriebe mit vielen Aushilfs- und Saisonkräfte und solche, deren Tarifverträge Löhne unterhalb des Mindestlohns vorsehen, werden mit Kostensteigerungen zurechtkommen müssen.

Das lässt sich leicht berechnen: Gesetzt dem Fall, ein Betrieb beschäftigt fünf Aushilfen mit einem jeweiligen durchschnittlichen monatlichen Kontingent von 60 Stunden. Damit kommen jährlich – ungleichmäßig verteilt aufgrund unterschiedlicher Belastungen – 3600 Stunden zusammen. Macht rund 1500 Euro mehr im Jahr. Was das für einen Betrieb bedeutet, der aufgrund des Saisongeschäfts zehn, 15, 20 oder mehr Aushilfen mit vielen Stunden einsetzt, zahlt im Jahr mehrere 1000 Euro mehr aufgrund der Steigerung.

Dann muss konsequent Schritt 2 erfolgen. Denn 1500, 3000 oder 4500 Euro mehr Kosten im Jahr lassen sich – je nach Betriebsstruktur – nicht einfach auffangen. Die Folge: Die Erträge sinken und gehen damit auf Kosten der Substanz und des Unternehmereinkommens. Dementsprechend müssen Hoteliers und Gastronomen die richtigen Maßnahmen ergreifen, um an anderer Stelle Kosten zu sparen – aber das gerade nicht durch Hauruck-Aktionen wie Stellenabbau, der ersten arbeitsrechtlich oftmals nicht leicht durchzusetzen ist und zweitens in Kapazitätsproblemen resultieren kann.

Dafür ist eine schonungslose Analyse des Ist-Zustandes notwendig. In der Praxis lässt sich immer wieder feststellen, dass viele Unternehmer ihre eigenen Kostenstrukturen gar nicht kennen und deshalb auch nicht wissen, an welchen Stellen sie eigentlich ohne Leistungsverlust Geld sparen können. Sind Energie-, Versicherungs- und Lieferverträge noch aktuell? Haben Mitarbeiter Ideen, wie man in den Abläufen die Effizienz erhöhen und damit Geld sparen könnte? Ist das Unternehmen ordentlich finanziert oder können Darlehens- und Leasingverträge auf Sicht gewinnbringend angepasst werden? Das sind Fragen, denen sich der Unternehmer stellen muss, am besten im engen Austausch mit dem Steuerberater. Ist dieser branchenerfahren, wird er alle Ideen einordnen und eigene entwickeln können und kann Szenarien entwerfen, was welche Entscheidung betriebswirtschaftlich und steuerlich auslöst. Und dann kann der Hotelier oder Gastronom wirklich sparen, und der gestiegene Mindestlohn bringt ihm keine spürbaren Nachteile.

Quelle:
http://pregas.de/...

Über den Gastautor:

Burkhard Küpper ist geschäftsführender Gesellschafter der auf gewerbliche Mandate spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper aus Hilden (www.steuerberatung-albers.de), der Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Hilden (www.faerber-kuepper.de), der Lohmann & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Bocholt (www.lohmann-kuepper.de) und der KD Steuerberatungsgesellschaft aus Dortmund (www.steuerberatung-kd.de). Die Gesellschaften begleiten mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland – unter anderem Hoteliers und Gastronomen – bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und besitzen besondere Kompetenzen in der Restrukturierung von Unternehmen. Ebenso arbeiten die Kanzleien mit einer Volldigitalisierung der Belege.
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