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Für den Fall des Falles vorsorgen

Ein Gastbeitrag von Dr. Christopher Riedel

(lifePR) (Berlin, )
Wer für den Notfall die Rahmenbedingungen regelt, nimmt große Last von den Schultern der Angehörigen und schützt die Ertragsquelle für die Familie.

Ein schwerer Unfall, eine jähe, schwere Erkrankung oder sogar der plötzliche Todesfall: Das sind katastrophale Szenarien, von denen wohl jeder verschont bleiben will. So schlimm dies im privaten Umfeld und für die Familie bereits ist – ist ein Unternehmen mit im Spiel, verschärft sich die Situation noch einmal. Denn es bestehen bei jeder Art von Unternehmen – ob Personen- oder Kapitalgesellschaft – rechtliche Vorschriften, die dringend erfüllt werden müssen, sollen Hotel oder Gaststätte weiter existieren.

Dazu gehören augenscheinlich so banale Dinge wie Rechnungen zu bezahlen und Steuererklärungen zu unterzeichnen – von der operativen und administrativen Führung des Betriebs einmal ganz abgesehen. Wer hierfür zuständig ist, hängt auch von der Rechtsform des Unternehmens ab. Im Einzelunternehmen ist es der Inhaber, bei Gesellschaften deren Geschäftsführer. Gerade bei Gesellschaften stellt sich auch die Frage, wer bei Ausfall des „Machers“ die Gesellschaftsrechte wahrnimmt. Das sollte keinesfalls „irgendwer“ sein, sondern jemand, dem die Familie voll und ganz vertraut und der weiß, was zu tun ist. Fehlt ein Geschäftsführer und kann auch nicht von den Gesellschaftern bzw. deren Vertretern ein neuer berufen werden, wird gerichtlich ein Notgeschäftsführer bestellt – wodurch die Einflussnahme-Möglichkeiten der Familie im Hinblick auf das Unternehmen natürlich stark reduziert werden.

Wollen Hoteliers und Gastronomen dieses Szenario vermeiden, gilt es für sie, einen Notfallplan zu erarbeiten. Freilich müssen sie nicht eine detaillierte Nachfolgeplanung für ihre kleinen Kinder in die Wege leiten. Aber sie sollten so früh wie möglich festlegen, wie im Falle eines Falles mit der Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte und der Führung des Betriebs umgegangen werden soll. Das Konzept dahinter: der Notfallkoffer für Unternehmer. Darin befinden sich alle Handlungsanweisungen für den unternehmerischen Umgang mit dem Hotel oder Restaurant. Dazu gehören neben dem Testament generell alle wesentlichen Dokumente (Versicherungen, Verträge etc.) sowie eine Liste mit Kontakten, die zurate gezogen werden können: vom Interims-Manager bis zum Rechtsanwalt, vom Steuerberater bis zur Personalberatung, um einen adäquaten Hoteldirektor oder Restaurantleiter zu finden.

Apropos Testament: Dabei handelt es sich gerade bei jüngeren Unternehmern um das „Notfalltestament“, das die wichtigsten Fragestellungen beantwortet. Das kann durchaus auch ein sogenanntes Berliner Testament zur gegenseitigen Erbeinsetzung sein, damit der Ehepartner alleiniger Erbe des Betriebs wird. Das verhindert, dass im Falle des Todes des Unternehmers die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt und das Vermögen zersplittert wird zwischen Ehegatten und Kindern. Tritt der Notfall nicht ein, werden die Verfügungen natürlich regelmäßig überprüft und an neue Situationen angepasst, sodass zu jedem Zeitpunkt die besten Maßnahmen getroffen sind.

Das bedeutet: Wer für den Notfall die Rahmenbedingungen regelt, nimmt im Falle des Falles große Last von den Schultern der Angehörigen. Der Betrieb kann dann weiterlaufen und steht nicht still, sodass zumindest ohne schwerwiegende wirtschaftliche Verluste eine neue Führungsspitze gesucht werden kann, wenn sich niemand aus der Familie direkt dafür anbietet, weil die Kinder zum Beispiel zu jung sind. Das sind freilich keine abschließenden Lösungen, sondern Notmaßnahmen. Aber diese können ein Unternehmen und damit die Ertragsquelle der Familie retten, weshalb dafür eine professionelle Strukturierung unabdingbar ist.

Bildrechte: alphaspirit/Fotolia

Über den Gastautor:

Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Er berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Gestaltung und steuerliche Optimierung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und kombiniert seine etablierte Expertise und Erfahrung aus den Rechtsgebieten Steuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie Erbrecht und Gesellschaftsrecht für die beste Lösung im Sinne des Mandanten. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de

Quelle:
http://pregas.de/...
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