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Innerbetriebliches Kontrollsystem reduziert Risiken

(lifePR) (Berlin, )
Helmut König ist geschäftsführender Gesellschafter der BBWP GmbH (www.bbwp-audit.com), einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, die eng mit der internationalen Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt (www.bblaw.de) kooperiert. Er spricht im Interview über die Bedeutung eines steuerliches Compliance-Systems und die Risiken für Unternehmer – denn es kann schnell zu finanziellen und strafrechtlichen Sanktionen kommen.

Herr König, als Experte für Steuerrecht und Wirtschaftsprüfer haben Sie naturgemäß viel mit Unternehmen zu tun. Wie ist die aktuelle Situation? Können sich Unternehmer entspannt zurücklehnen, weil alles läuft?

Helmut König: Nein, das können sie nicht. Der Gesetzgeber hat ein wahres Bürokratie-Monster entfesselt, das ständig neue Regelungen und Vorschriften mit sich bringt, auch in steuerlicher Hinsicht. Und diesen erhöhten rechtlichen Anforderungen müssen die Hoteliers und Gastronomen Rechnung tragen.

Welche Vorschriften meinen Sie genau?

Helmut König: Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Anpassungen in der Umsatzsteuergesetzgebung, die Besteuerung von Zuschlägen oder auch Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben. Das sind für sich genommen alles Kleinigkeiten, die aber große Auswirkungen haben können. Werden diese und andere Punkte nicht korrekt in einem Unternehmen behandelt, entsteht schnell das Risiko, gegen die Vorschriften der Abgabenordnung zu verstoßen. Und das hat finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen, der Gesetzgeber ist an der Stelle nicht zu Späßen aufgelegt.

Welche praktischen Auswirkungen hat das auf Hotels und Gaststätten?

Helmut König: Der Umgang mit sämtlichen steuerlichen Themen wird schwieriger. Das beginnt doch schon bei der bisweilen völlig unübersichtlichen Umsatzbesteuerung von Leistungen in Hotellerie und Gastronomie. Da kann es schnell zu Fehlern kommen, die aber eben in Verstößen gegen die Abgabenordnung münden, man denke nur an die Umsatzbesteuerung der Saunabenutzung, von Hotelparkplätzen und die Unterscheidung zwischen Mahlzeiten in der Gastronomie und Take-away-Speisen. Macht ein Mitarbeiter da einen Fehler, wird dies sofort dem Unternehmer angehaftet.

Heißt das, der Hotelier oder Gastronomen haftet für seine Mitarbeiter?

Helmut König: Genau das heißt es. Verstöße gegen das Steuerrecht gehen immer voll zu Lasten des Unternehmers und des Unternehmens, mit allen Konsequenzen. Deshalb kann ein Gastronom nie ein Umsatzsteuerproblem auf die schludrige Kassenführung seines Kellners schieben. Weder Nachlässigkeit noch Unwissen schützen vor Strafe. Er braucht deshalb ein System, um Sanktionen zu verhindern, die durch Fehler in der Organisation entstehen können.

Was meinen Sie mit diesem System?

Helmut König: Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums „Zu § 153 AO – Berichtigung von Erklärungen“ findet sich ein Passus zur protektiven Wirkung von steuerlichen Compliance-Systemen. Dieser Passus besagt, dass ein innerbetriebliches Kontrollsystem zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten, zum Beispiel eben in Form eines steuerlichen Compliance Management-Systems, ein Unternehmen und dessen Organe und Führungskräfte vor dem Vorwurf und den möglicherweise daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen eines steuerlichen Fehlverhaltens schützen kann. Das heißt, dass selbst ein absichtlicher Verstoß gegen geltendes Recht beispielsweise durch den kaufmännischen Leiter dem Unternehmer selbst nicht vor die Füße fallen muss, wenn er ein funktionierendes steuerliches Compliance-System nachweist.

Was muss sich der Hotelier und Gastronom unter diesem funktionierenden steuerlichen Compliance-System vorstellen?

Helmut König: Ein solches Compliance-System implementiert Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung und Einhaltung aller steuerlichen Pflichten. Aufgrund der Dynamik in der steuerlichen Gesetzgebung müssen Unternehmen eine Vielzahl von fiskalischen Sachverhalten überwachen. Deshalb gehört Erfassung und Bewertung aller steuerlichen Risiken hinsichtlich der steuerlichen Ziele des Unternehmens genauso zu den Inhalten eines steuerlichen Compliance-Systems wie die der Unternehmensgröße angemessene Strukturierung aller steuerlichen Anforderungen sowie die adäquate Dokumentation und Übernahme von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und steuerlicher Vorgänge.

Ist das für gastgewerbliche Unternehmen nicht ein bisschen überdimensioniert?

Helmut König: Wenn ein gastgewerblicher Unternehmer sich erheblichen Risiken aussetzen möchte, kann er gerne auf das Interne Kontrollsystem in Form des Compliance Management-Systems verzichten. Liegt ihm aber etwas an einem rechtssicheren Fahrwasser, sollte er dringend darüber nachdenken. Die Bewertung der Sachverhalte durch die Fiskal- und Strafverfolgungsbehörden hängt nicht von der Größe eines Unternehmens ab. Der kleine Gastronom kann davon genauso betroffen sein wie das internationale Finanzunternehmen.

Wie gehen Hoteliers und Gastronomen dieses Projekt an?

Helmut König: Sie sollten sich einen versierten Partner suchen, der sowohl steuerrechtliche und Kompetenzen in der Compliance-Beratung mitbringt als auch die Mechanismen und typischen Anforderungen des Gastgewerbes kennt. Er kann dann ein tragfähiges und rechtssicheres System aufbauen und für die regelmäßige Anpassung sorgen, wenn Veränderungen eintreten.

Bildrechte: alphaspirit/Fotolia

Quelle:
http://pregas.de/...
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