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ITB-Podiumsdiskussion 2016: Home Sharing auf dem Prüfstand

(lifePR) (Berlin, )
Nichts wird zurzeit kontroverser diskutiert als das Thema Home Sharing. „Von super bis große Katastrophe“ reicht laut Suzann Heinemann, Geschäftsführerin der GreenLine Hotels, das Meinungsspektrum. Grund genug, im Rahmen der ITB-Podiumsdiskussion einmal genauer die Erfolgsstory von Airbnb, Wimdu und 9flats unter die Lupe zu nehmen. Studenten des Studiengangs „Internationales Hotelmanagement“ der SRH Hochschule Berlin am Campus Dresden haben das Podium organisiert und wurden dabei von den GreenLine Hotels unterstützt.

„Keine Woche vergeht ohne Schlagzeile zu Airbnb“, weiß Prof. Dr. Carolin Steinhauser, die Internationales Hotelmanagement an der SRH Hotel-Akademie Dresden lehrt. Inzwischen werde der Marktführer unter den Home-Sharing-Portalen höher bewertet als der Hotelkonzern Marriott. Unter dem Titel „Airfolg des Sofatourismus – Wird jetzt jeder Hotelier? Der Wettbewerb wohnt nebenan“ stand ein sechsköpfiges Expertenteam im voll besetztem Konferenzsaal am „Großen Stern“ Rede und Antwort. „Mieter, die ihren Wohnraum einem Dritten überlassen, müssen sich beim Vermieter die Gestattung zur Untervermietung einholen“, weist zum Einstieg ins Thema Rechtsanwalt Peter Hense auf die rechtlichen Grundlagen hin. Wer diese Pflicht verletze, dem drohe nach einer vorangegangenen Abmahnung im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung.

„Kein Sharing, sondern knallhartes Geschäft“

Der Berliner Dehoga-Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder hat kein Problem damit, wenn sich eine Rentnerin gelegentlich ein paar Euro durch die Überlassung eines Zimmers dazuverdient. Wohl aber bei der professionellen Anmietung von Wohnraum, der dann ohne Gewerbeanmeldung in Ferienappartements umgewandelt wird. „Ich habe etwas gegen Großinvestoren, die ohne Regelung vermieten. Das ist kein Sharing, sondern ein knallhartes Geschäft“, kritisiert Lengfelder. Schon 2010 seien verschärfte Regeln in Kraft getreten: In Häusern mit mehr als zwölf vermieteten Betten gelten die Vorschriften für einen Beherbergungsbetrieb. Leider habe die zuständige Bauaufsicht das Gesetz nicht durchgesetzt.

In Berlin zählt Lengfelder gegenwärtig 15.000 Wohnungen mit bis zu 60.000 Betten, die nur für den Ferienaufenthalt vermietet werden. Im Zuge des Zweckentfremdungsgesetzes von Wohnraum mit Übergangsfrist bis April 2016 seien lediglich 6.000 dieser Ferienwohnungen angemeldet worden. „9.000 bleiben in der Illegalität und es ist mir ein Rätsel, warum der Senat dem nicht nachgeht“, kritisiert Lengfelder. Denn es werde weder Umsatzsteuer noch City Tax entrichtet. Der Berliner Dehoga-Geschäftsführer weist zudem auf die Sicherheitsrisiken hin – beispielsweise beim Brandschutz, wo es für die Hotellerie strenge Auflagen gibt. Wenn ein Tourist in einer Home-Sharing-Wohnung verbrenne, wisse man nicht einmal den Namen des Opfers. Denn es gebe ja keine Meldepflicht.

Nichtsdestotrotz sieht Roman Bach, CEO des Sharing-Portals 9flats sein Geschäftsmodell nicht in Gefahr. „Was jeder zweite Wähler will, kann die Politik nicht verbieten“, lautet sein Argument. Da die Sharing-Portale nach fünf Jahren noch im Kindergartenalter seien, würden sie noch Zeit für die Entwicklung benötigen. Doch weiß auch Bach: „Wir wachsen nur, wenn wir uns auf unsere Vermieter verlassen können.“ Die Angaben an die Kommunen seien dabei ebenso wichtig, wie die zwei Fluchtwege aus der Wohnung. Barcelona liefere mit namenbezogenen Lizenzen für die Wohnungen in Sharing-Portalen ein gutes Beispiel in punkto kommunaler Kontrolle. Der Wandel in der Kundenstruktur ist ein weiterer Grund, den Bach gegen Schwarzvermietungen heranzieht. So waren Business-Buchungen früher kein Thema. Doch durch den steigenden Anteil an Geschäftsreisenden, den Bach in seinem Unternehmen mit 25 Prozent beziffert, erfolgt eine zentrale Abrechnung über die Firmenzentrale mit SAP-Nummer und allem, was dazugehört.

Hotellerie im Sharing-Portal

Auch einige Hotelbetriebe haben Airbnb und Co. als Plattform entdeckt: „Wir sind seit zwei Jahren dabei und waren damals eines der ersten Hotels bei Airbnb“, sagt Zeev Rosenberg, Direktor des Hotels i31 Berlin. Die Resonanz sei wechselhaft: In einem Monat würden vier oder fünf Zimmer gebucht, im nächsten Monat sei dann wieder überhaupt keine Buchung über Airbnb zu registrieren. Rosenberg sieht sein Engagement denn auch eher als Marketing-Gag. „Wir sind selbst gut aufgestellt im Netz.“ Daher mache man auch keine Sonderpreise – weder für OTAs noch für Airbnb. „Die Gäste erkennen im Sharing-Portal an Beschreibung und Bildern, dass wir ein Hotel sind“, hebt Rosenberg die Transparenz seines Hauses hervor.

Die fehlende Schnittstelle zum Sharing-Portal macht es bislang unmöglich, dass die Novum Hotels über Airbnb verkaufen. „Unsere Prozesse werden nicht mehr von Hand gesteuert“, erklärt David Etmenan, CEO der Novum Group. Entsprechend viel Arbeit sei mit einer technischen Lösung verbunden. Etmenan plant zunächst eine Testphase im Sharing-Portal. Er sieht in den jungen Airbnb-Kunden die Hotelgäste von morgen.

Bewertungsportale als Innovationstreiber

Dass die Sharing-Portale, wie von Roman Bach dargestellt, den Wandel in der Hotellerie befeuern und zu neuen Konzepten führen, dem widerspricht Zeev Rosenberg vehement: „Das hat nichts mit Airbnb zu tun!“ Die Hotellerie verändere sich so stark aufgrund des Gäste-Feedbacks in Bewertungsportalen wie TripAdvisor oder HolidayCheck, aber nicht wegen der Sharing Economy.

Den Hauptgrund für die dauerhafte Etablierung des Sharings macht Robert Wissmath, Geschäftsführer der Dicon Beratungsgesellschaft in der Wertschöpfung ausfindig. „Der Treiber ist der Preis“, meint Wissmath zur entkernten Dienstleistung ohne Rezeption beim Home-Sharing. Zudem registriert der Berater einen Sprung im Kulturtourismus, der auch das von der Shared Economy vielbeschworene Erleben von Alltagskultur beinhaltet. Doch das muss nicht immer positiv ausfallen: „Trau, schau, wem!“, rät Rechtsanwalt Peter Hense und beschreibt den Albtraum eines jeden Urlaubers: „Wenn der Schlüssel für die Ferienwohnung nämlich nicht zur Abholung bereitliegt.“

Für die Einladung zur Podiumsdiskussion erteilte Airbnb den Veranstaltern übrigens eine Absage. Wimdu habe sich gar nicht erst auf die Anfrage zurückgemeldet. Trotzdem ist das Interesse an der öffentlichen Meinung der Sharing-Portalbetreiber groß. Airbnb beauftragte das Institut Emnid mit einer telefonischen Umfrage unter den Einwohnern Berlins. Allerdings mit zum Teil pauschalisierten Fragen ohne weitere Differenzierung. Airbnb will unter anderem wissen: Sollten für die Vermietung über Home-Sharing-Plattformen Bußgelder verhängt werden? Schadet Home-Sharing dem Tourismus in Berlin? Ob und wann die Ergebnisse von Airbnb veröffentlicht werden, ist nicht bekannt.

Über den Gastautor:

Bernhard Brügger schreibt seit dem Jahr 2008 als Journalist in Berlin für die MICE-Branche sowie über die Hotellerie und Gastronomie. Der gebürtige Hamelner (Jg. 1967) absolvierte an der Universität Hannover ein Magisterstudium in den Fächern Politische Wissenschaft und Geschichte, bevor er ein zweijähriges Redaktionsvolontariat bei einer Tageszeitung in Hameln aufnahm. Als ITK-Redakteur arbeite er über zwei Jahre in einer Münchner PR-Agentur, schrieb Beiträge für Fachmagazine und publizierte Kundenzeitschriften. Im September 2002 wechselte er in die Marketingabteilung eines Berliner Zulieferers für die Gastrobranche. Hier war er fast sechs Jahre lang für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens zuständig.
www.hauptstadtpresse.de
www.vdrj.de/....

Quelle:
http://pregas.de/...
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