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Steuerbetrug lohnt sich nicht

Ein Gastbeitrag von Burkhard Küpper

(lifePR) (Berlin, )
Steuerhinterziehung, um beispielsweise die Ertragsbesteuerung in der Kapitalanlage zu umgehen, ist keine Lösung, zu groß sind die kurz- und langfristigen Risiken für Hoteliers und Gastronomen. Ein Steuerberater hingegen kann die Steuerlast ohne rechtliche Risiken reduzieren.

Luxemburg, Liechtenstein, Schweiz, Panama, die Cayman Islands und, und, und: Auf der ganzen Welt verteilt finden sich (vermeintliche) Steuerparadiese, in denen Menschen meinen, am deutschen Fiskus vorbei ihr Geld anlegen zu können. Sie wollen beziehungsweise wollten damit die Kapitalertragsteuer sparen oder sogar Schwarzgeld komplett steuerfrei bunkern.

Doch die vergangenen Ereignisse haben gezeigt, dass dies bei weitem nicht mehr so leicht ist wie es früher einmal schien. Die Schweizer Steuerverwaltung hat bereits 2015 Namen von Steuersündern ins Netz gestellt, die auf anderem Wege nicht erreichbar waren. Für den Alpen-Staat war dies ein Weg, den internationalen Amtshilfegesuchen wegen Steuerhinterziehung von im Ausland Steuerpflichtiger nachzukommen. Oder Panama: Internationale Medienrecherchen haben im Frühling ermittelt, dass Hochvermögende weltweit ihre Steuer über komplexe Lösungen in dem mittelamerikanischen Land erheblich verringert haben.

Das heißt konkret: Der Druck auf Steuersünder steigt, die Möglichkeiten sind stark eingeschränkt worden, im spürbaren Maße Steuern zu sparen. Das gilt umso mehr für die „klassischen“ Lösungen, in deren Rahmen Erspartes in die deutschen Nachbarländer gebracht worden ist, um es steuerschonend für sich arbeiten zu lassen. Das haben auch Hoteliers und Gastronomen durchaus ambitioniert betrieben – und sich damit erheblichen Risiken ausgesetzt. Haben sich die Strafen schon vor Jahren gewaschen, sind die Risiken heute nicht kleiner geworden. Wer erwischt wird, dem droht nicht nur eine Nachzahlung der Steuer zuzüglich Zinsen von sechs Prozent jährlich. Es wird auch eine Geldstrafe fällig, und im schlimmsten Falle endet die Steuerhinterziehung im Gefängnis, wenn eine gewisse Summe überschritten wird. Mahnendes, wenn auch seltenes Beispiel ist der Fall des Fußball-Managers Uli Hoeneß.

Die Geldstrafe übrigens spiegelt die Schwere der Tat wider, der dafür festgelegte Tagessatz selber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Straftäters (= durchschnittliches Tageseinkommen der letzten drei Jahre). Das kann schnell richtig teuer werden – und eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen führt zu einer Eintragung ins Bundeszentralregister. Der Steuersünder gilt damit als vorbestraft, auch ohne Freiheitsentzug.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und war auch nie eines. Aber mehr als je zuvor gefährdet der Versuch, die fiskalische Last illegal zu reduzieren, die wirtschaftliche Grundlage. Denn die Geldstrafe und die Zinsen können viel Vermögen auffressen, zumal der Reputationsschaden horrend sein kann. Wer beispielsweise in der Tagungshotellerie tätig und als Steuersünder bekannt ist, wird ziemlich sicher Schwierigkeiten bekommen, Kontingenten an Unternehmen und die öffentliche Hand zu verkaufen. Solche Gäste werden es sich mehrfach überlegen, einen Hotelier mit einem solchen „dunklen Fleck“ zu bedenken.

Was ist die Konsequenz daraus? Ganz knapp gesagt: Steuerhinterziehung ist keine Lösung, zu groß sind die kurz- und langfristigen Risiken für Hoteliers und Gastronomen. Völlig ohne rechtliche Risiken hingegen kann ein versierter und auf den Mandanten konzentrierter Steuerberater agieren. Er kennt die legalen Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren, sowohl im unternehmerischen als auch privaten Rahmen. Und wer die Ertragsbesteuerung in der Kapitalanlage verringern will, sollte einen Vermögensverwalter hinzuziehen und gemeinsam mit ihm und dem Steuerberater Lösungen und Strategien diskutieren; es existieren Strukturen, die auf eine Steuerbegünstigung im Asset Management ausgelegt sind.

Selbst wenn die Verlockungen groß erscheinen, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen: Sie sind die Folgen nicht wert.

Quelle:
http://pregas.de/...

Über den Gastautor:
 

Burkhard Küpper ist geschäftsführender Gesellschafter der auf gewerbliche Mandate spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper aus Hilden (www.steuerberatung-albers.de), der Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Hilden (www.faerber-kuepper.de), der Lohmann & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Bocholt (www.lohmann-kuepper.de) und der KD Steuerberatungsgesellschaft aus Dortmund (www.steuerberatung-kd.de). Die Gesellschaften begleiten mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland – unter anderem Hoteliers und Gastronomen – bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und besitzen besondere Kompetenzen in der Restrukturierung von Unternehmen. Ebenso arbeiten die Kanzleien mit einer Volldigitalisierung der Belege.
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