Die aktuelle Unternehmergeneration verabschiedet sich in weiten Teilen langsam, aber sicher von der Spitze: Forschungsinstitute wie das Institut für Mittelstandsforschung Bonn prognostizieren bis 2018 jährlich eine Nachfolgesituation in mehr als 27.000 Unternehmen an, will heißen: In diesen Unternehmen kommt in den nächsten Jahren eine neue Leitung an Bord, in den allermeisten Fällen sowohl operativ als auch auf Gesellschafterebene.
Diese Situation gilt freilich auch in Hotellerie und Gastronomie. Hotels und Pensionen, Restaurants und Gasthäuser sind genauso Unternehmen wie Automobilzulieferer, Lebensmittelhersteller und Maschinenbauer – und unterliegen deshalb, zumindest größtenteils, den gleichen Mechanismen wie andere Betriebe auch. Dementsprechend professionell muss die Nachfolge vorbereitet und abgewickelt werden. Und dazu gehört eine umfassende rechtliche und auch steuerliche Begleitung, die im besten Falle Hand in Hand geht.
Das Vorgehen hängt vor allem davon ab, ob sich der Nachfolger aus der Familie rekrutiert oder von außen kommt, also den Betrieb per Kauf übernimmt. Bei der ersten Konstellation – die viele Inhaber präferieren – kommt es vor allem darauf an, die Familie für die Nachfolgeplanung mitzunehmen, sie davon zu überzeugen und die eigene Lebensführung nach dem Ausscheiden abzusichern. Schließlich darf sich niemand „arm“ schenken, der Sozialversicherungsträger wird sogar im Härtefall auf den Beschenkten durchgreifen, um die Transferzahlungen zu refinanzieren. Der Senior-Unternehmen muss auch bei der Schenkung seine eigene Zukunft im Blick haben und die finanzielle Struktur planen. Das gelingt beispielsweise über die Lösung einer laufenden Zahlung aus den Erträgen, die der Nachfolger gut darstellen kann und die dazu führt, dass finanzielle Substanz des Unternehmens und finanzielle Sicherheit des Seniors gewahrt bleiben.
Bei einer Kaufsituation sieht die Lage anders aus. Denn der bisherige Eigentümer wird ein viel höheres eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Deal haben, als es bei einer familiären Übergabe der Fall sein wird – dabei steht der emotionale Aspekt im Vordergrund. Insofern gehen dem Verkauf erst einmal die Unternehmensbewertung und die Verhandlungen voraus, in deren Zentrum in der Regel der Preis wird. Wichtig dabei ist: weder Fantasie-Summen aufrufen noch auf das erstbeste Angebot eingehen. Ein gesundes Unternehmen wird einen gesunden Preis erzielen. Der versierte Rechtsanwalt wird die Verhandlungen begleiten, die notwendigen Daten strukturieren und auch die Vertragsgestaltung überprüfen, um beispielsweise für den Verkäufer potenziell negative Haftungsklauseln auszuschließen oder Fristen für mögliche Gewährleistungen so vorteilhaft wie möglich zu formulieren. Zudem kann er im Vorfeld gesellschafts- und steuerrechtlich die richtigen Weichen stellen und eventuelle Stolperfallen, die einen Käufer abschrecken könnten, aus dem Weg räumen.
Schon während der Verhandlungen wird der auf die Unternehmens- und Vermögensnachfolge spezialisierte Rechtsanwalt auch die fiskalischen Gegebenheiten im Blick behalten, um den Vermögenserwerb so steueroptimiert wie irgend machbar darzustellen. Das kann dann dazu führen, dass beispielsweise der Kaufpreis nicht auf einmal gezahlt wird, sondern (ein Teil) über laufenden Ausschüttungen abgebildet wird, wenn dies steuerlich günstiger wäre. Ebenso ist es denkbar, über lebzeitige Schenkungen die spätere Erbschaftsteuer auf das Vermögen zu reduzieren.
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Über den Gastautor:
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht.
Weitere Infos: www.christopherriedel.de
Quelle: http://pregas.de/...