Die meisten Wildunfälle passieren morgens zwischen fünf und acht Uhr und am Abend zwischen fünf Uhr und Mitternacht, das haben die Unfallforscher der Versicherer herausgefunden. Wegen der geringen Verkehrsstärken ist aber vor allem die Zeit zwischen ein und vier Uhr früh ziemlich gefährlich. Besonders im Mai sowie Oktober und November mehren sich die Unfälle. "Vorsicht ist aber das ganze Jahr hindurch geboten", rät Sylvia Knittel, Pressesprecherin der SV, "wer durch Waldgebiet fährt sollte besonders aufmerksam sein." Um einen Wildunfall zu vermeiden, gilt es zunächst, die Fahrweise anzupassen, insbesondere auf Strecken, die mit dem amtlichen Verkehrszeichen für Wildwechsel gekennzeichnet sind. Zudem ist es ratsam, das auf der Straße stehende Wild durch mehrmaliges kurzes Hupen aufzuscheuchen. Das Aufblenden mit Fernlicht ist dagegen gefährlich, weil die verwirrten Tiere auf die Lichtquelle zulaufen könnten, anstatt die Fahrbahn zu verlassen.
Unfallstelle absichern
Kommt es trotz aller Vorsicht dennoch zu einer Kollision, wissen die meisten Autofahrer nicht, wie sie sich verhalten sollen. Knittel: "Egal, ob das Tier tot, verletzt oder in den Wald geflüchtet ist: Sichern Sie die Unfallstelle ab und verständigen Sie die Polizei." Das Gleiche gilt auch, wenn der Autofahrer dem Wild nur ausgewichen ist und es dabei zu einem Unfall gekommen ist. Die Polizei informiert die Forstdienststelle, die sich um das Tier kümmert. Und das amtliche Unfallprotokoll sowie die sogenannte Wildbescheinigung sind ein wichtiger Nachweis für die Versicherung.
SV zahlt bei Unfällen mit Tieren aller Art
Schäden am eigenen Fahrzeug sind bei einem Unfall mit Wild in der Regel durch die Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt. Grundsätzlich muss es sich dabei um so genanntes Haarwild handeln wie beispielsweise Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, aber auch Wildkatzen, Dachse und Marder. Nicht dazu gehören unter anderem Hunde, Katzen, Schafe und Rinder und auch Federvieh. Hat der Kunde allerdings einen Vertrag bei der SV, muss sich der Betroffene keine Gedanken darüber machen, um welches Tier es sich handelt. Denn: "Wir bieten in unserer Teilkasko- und Vollkaskoversicherung Schutz bei Unfällen mit Tieren aller Art", erklärt Sylvia Knittel den Versicherungsschutz bei der SV.
Teilkasko zahlt nicht immer
Zweite Voraussetzung, damit die Teilkasko zahlt: Es muss tatsächlich zu einem Zusammenstoß zwischen fahrendem Auto und Wild gekommen sein. Riskante Ausweichmanöver sind nämlich nicht automatisch durch die Teilkasko gedeckt. Die zahlt in letzterem Fall nur, wenn das Wild unmittelbar vor dem Auto auf die Straße springt oder unvermittelt hinter einer Kurve auftaucht und die Zeit nicht mehr ausreicht, rechtzeitig zu bremsen. Sieht der Fahrer das Tier dagegen in einiger Entfernung auf der Straße stehen, muss er auf alle Fälle anhalten. Letztlich muss der Autofahrer der Versicherung beweisen, dass er wegen eines Tieres in den Graben gefahren ist. Knittel: "Solche Beweisführungen sind oft schwierig. Klar im Vorteil ist auf jeden Fall der Vollkaskoversicherte. Die Vollkasko zahlt auch für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, egal ob der Schaden durch Kollision oder ein Ausweichmanöver verursacht wurde und unabhängig von der Tierart." Schäden Dritter, die auf ein Ausweichmanöver zurückzuführen sind, ersetzt übrigens in jedem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung.