Wenn Heizungsrohre oder Wasserleitungen eingefroren sind, muss als erstes die Zuleitung abgesperrt werden. Durch die Frosteinwirkung kann es bereits Brüche geben, die nach dem Auftauen zu einem Wasserschaden führen. Wenn sich die Zuleitung selbst nicht abstellen lässt, muss das Hauptventil, das ist der Wasserhahn vor dem Zähler, geschlossen werden.
Wer selbst die Leitungen auftauen will, sollte aufpassen, sonst kann aus dem Frostschaden ein Brandschaden werden. Geräte mit offener Flamme wie Lötlam-pen dürfen überhaupt nicht eingesetzt werden. Für die Kunden, die bei der SV SparkassenVersicherung eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen haben, übernimmt die SV die Kosten für das Auftauen durch Fachleute.
Aber auch ohne Fachleute kann man vorsichtig versuchen, die eingefrorenen Leitungen mit angewärmten Gegenständen selbst aufzutauen. Grundsätzlich darf die Auftautemperatur nicht über Handwärme steigen. Zum Beispiel kann man die Leitung mit angewärmten Tüchern umwickeln, mit warmen Sandpackungen, Wärmflaschen, Heißluft oder einem Dampfstrahlgerät anblasen oder angemessen heißem Wasser begießen. Heizgeräte sollten, wenn möglich gar nicht oder nur dort verwendet werden, wo sich keine leicht entzündlichen Stoffe wie Holz, Dämmstoffe, Stroh oder Gardinen befinden. Während des Auftauvorganges mit Strahlgeräten muss bis mindestens zwei Stunden danach das gesamte Rohrnetz auf Brandgefahren überwacht werden.
Danach sollten die Leitungen und Anlagenteile überprüft werden, ob sie dicht sind. Das lässt sich beispielsweise daran erkennen, dass die Wasseruhr sich nicht bewegt oder der Druck der Heizungsanlage nicht abfällt. Ist es dennoch zu einem Wasserrohrbruch gekommen, empfiehlt die SV SparkassenVersicherung, das Wasser am Haupthahn abzustellen und ausgetretenes Leitungswasser schnell abzupumpen. Danach den Raum gut belüften und trocknen lassen. Auf diese Weise lassen sich die Schäden wirkungsvoll begrenzen. Der Versicherer sollte über einen Schaden schnellstmöglich informiert werden.
Nicht nur die Folgeschäden, auch die Schadenminderungskosten, die beispielsweise durch einen Installateur anfallen können, der eine vereiste Wasserleitung professionell auftaut, werden durch die Wohngebäudeversicherung oder durch die Hausratversicherung gedeckt.
Tipps vom Experten Manfred Wicke von der SV:
Wie man Frostschäden verhüten kann
Durch einfache Vorsorgemaßnahmen können Frostschäden erst gar nicht entstehen: Rohre in frostgefährdeten Bereichen müssen isoliert sein ( Frostschutz ). Vor der Winterperiode sollte man Wasserleitungen in unbeheizten Räumen nach Möglichkeit abstellen und die Rohre entleeren. Leitungen in unbeheizten Räumen die nicht abgestellt und entleert werden können, sind mit einem Frostwächter zu schützen.
Heizkörper sollten nie ganz abgestellt werden, auch nicht nachts oder im Urlaub. Die Einstellung der Heizung auf den so genannten Frostwächter "Stellung *" ist wichtig. In dieser Stellung wird jedoch nur der Heizkörper selbst vor dem Einfrieren geschützt. Vom Heizkörper entfernt liegende Rohre, z. B. im Außenwandbereich, können trotzdem zufrieren. Heizungshersteller empfehlen deshalb im Winterbetrieb, auch zu Urlaubszeiten, die Anlage auf 15 ° einzustellen. Dies ist häufig mit der Einstellung auf "2" bei Thermostatventilen gewährleistet.