Die SV SparkassenVersicherung (SV) begrüßt ausdrücklich die Neuregelung zu den Bewertungsreserven an den festverzinslichen Anlagen, die mit dem LVRG einhergehen. "Durch die bisherige Gesetzeslage wurden unsere Kunden in der anhaltenden Niedrigzinsphase durch aktuell überhöhte Auszahlungen an ausscheidende Versicherte massiv benachteiligt. Mit dem LVRG hat der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung beseitigt" erklärt Sven Lixenfeld, Leben-Vorstand der SV. Anhand eines gesetzlich vorgegebenen Verfahrens wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen in Niedrigzinsphasen reduziert oder gestrichen. Das Geld verbleibt in einem Topf, der dem Versichertenkollektiv langfristig zu Gute kommt.
Mehr Transparenz
Daneben hat sich auch bezüglich der Kostentransparenz einiges getan: so weist der Lebensversicherer künftig auch die Effektivkosten neben den Vertragskosten im Produktinformationsblatt aus. "Somit kann der Kunde die Auswirkungen der gesamten Kostenbelastung auf die Versicherungsleistung einschätzen" erläutert Lixenfeld.
Höhere Gewinnbeteiligung
Das LVRG sieht zudem eine Erhöhung der Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikogewinnen von bisher 75 auf zukünftig 90 Prozent vor. "Diese Regelung hat für unsere Kunden aber faktisch keine Auswirkung. Denn wir haben auch bisher schon freiwillig über 90 Prozent der Risikogewinne ausgeschüttet" so Lixenfeld. Der Höchstrechnungszins wird zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Der Gesetzgeber trägt hiermit der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung. Die Produkte der SV bleiben aber weiter attraktiv für die private Altersvorsorge: Der Kunde wird über den Höchstrechnungszins hinaus an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. "Wir haben in den vergangenen Jahren moderne Produkte entwickelt, die Sicherheit und Chancen des Kapitalmarkts miteinander verbinden,"so Lixenfeld, "Diese kommen bei den Kunden sehr gut an und werden zukünftig noch wichtiger werden."