Im Juli 2009 blitzte es über Deutschland rund 1,1 Millionen Mal, im Juli 2008 waren es etwa 723.000 Blitze. Die Tendenz zunehmender Blitze in den Sommermonaten zeichnet sich schon seit einigen Jahren ab. So erfrischend ein Sommergewitter sein kann, bringt es doch zahlreiche Schäden mit sich.
"Die meisten haben ein falsches Bild von einem Blitzschaden im Kopf: Ein Blitz schlägt in ein Haus ein und es steht in Flammen", sagt hierzu Sylvia Knittel, Pressesprecherin der SV SparkassenVersicherung (SV), "Die häufigsten Schäden sind aber die sogenannten Überspannungsschäden. Das heißt, der Blitz schlägt gar nicht direkt ins Haus ein, sondern entlädt sich irgendwo in der Landschaft. Dann kann die Spannung eines Blitzes über das Erdreich in das Stromnetz meines Hauses kriechen und dort Schaden anrichten".
Schäden an Elektrik: Stromspannungen bis mehrere tausend Volt
Häufig bemerkt man den Schaden nur daran, dass elektrische Geräte defekt sind. Dies erlebten nach eigenen Angaben immerhin rund 20 Prozent in den letzten Jahren hautnah. "Ja, ich habe bereits Erfahrungen mit Blitzeinschlägen gemacht", sagten 1.000 Menschen bei einer Befragung der SV im Jahr 2009. Der häufigste Schaden dabei: Teile der Elektrik wurden zerstört. Wenn also nach einem Gewitter die Waschmaschine streikt oder der Computer nicht mehr läuft, sollte man an einen Überspannungsschaden denken.
Normalerweise liegt die Netzspannung in deutschen Haushalten bei 230 Volt. Bei einem Gewitter aber entstehen Spannungen von bis zu mehreren tausend Volt. Diese Überspannung fließt über Freileitungen, Kabel und sogar Wasseradern in das Stromnetz der Haushalte. Ob und welche Schäden Überspannungen infolge eines Blitzeinschlages auslösen, hängt neben der Höhe der Überspannung von Dauer und Stärke der Spannungsspitzen ab.
Wer zahlt, wenn es doch zu Schäden kommt?
Werden Gebäude oder Einrichtungsgegenstände direkt vom Blitz getroffen, ersetzt die Wohngebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung den Schaden. Schäden an Elektrogeräten durch reine Überspannung - also ohne direkte Einwirkung eines Blitzes - sind dann gedeckt, wenn dies in der Hausrat-Police ausdrücklich vereinbart wurde.