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SV SparkassenVersicherung

Helfer der Windschutzscheibe

(lifePR) (Stuttgart, )
Es passiert täglich: Kleine Steine werden im Straßenverkehr hoch geschleudert und treffen auf die Windschutzscheibe. Meist prallen sie einfach ab. Was aber, wenn die Steine die Scheibe beschädigen? Muss die Scheibe dann getauscht werden? In den meisten Fällen nicht. Häufig kann einfach und kostengünstig repariert werden. Aber Vorsicht: Schnelle Steinschlagreparaturen werden manchmal auf Parkplätzen von Einkaufszentren angeboten. Die SV warnt: Nicht alle dieser Anbieter sind seriös. Es gibt einige wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Scheibe überhaupt reparieren zu können. Diese sollte jeder kennen.

Die Technik der Reparatur ist im Grunde sehr einfach. Die schadhafte Stelle wird gereinigt. Dann wird ein Vakuum erzeugt und unter diesem Vakuum Harz in die Beschädigung eingezogen. Das wird anschließend mit UV-Licht gehärtet und zum Schluss die reparierte Stelle poliert, bis nichts mehr von der Reparatur zu sehen ist.

Es kann und darf allerdings nicht jeder Steinschlagschaden repariert werden. So kann ausschließlich die Windschutzscheibe repariert werden. Die anderen Scheiben müssen bei Beschädigung ausgetauscht werden. Repariert werden können fast alle Steinschlagschäden, die kleiner als ein 2-Euro-Stück und mindestens 6 cm vom Rand entfernt sind. Nicht repariert werden darf aber eine Beschädigung im Sichtfeld des Fahrers. Das ist ein Bereich von etwa 30 cm Breite oberhalb des Lenkrads bis zum oberen Scheibenrand.

Eine Reparatur ist nicht nur kostengünstiger als der ganze Austausch der Scheibe, sondern ist auch innerhalb kürzester Zeit erledigt. Versicherungen - so auch die SV - fördern deshalb die Reparatur, damit die Verkehrssicherheit, wo zulässig und technisch möglich, mit einer Reparatur erhalten wird. Denn ein Steinschlag kann sich blitzschnell zu einem Riss in der Scheibe ausweiten. Während der Fahrt kann das gefährlich werden. Dann muss die Scheibe schnell getauscht werden. In der Teilkaskoversicherung verzichten Versicherer bei Reparaturen häufig auf die Anrechnung des Selbstbehaltes, bei einem Austausch der Scheibe dagegen in der Regel nicht.

Was also tun, wenn Sie auf einem Parkplatz von jemandem angesprochen werden, der Ihre Scheibe reparieren will? Grundsätzlich müssen diese Anbieter nicht unseriös sein. Vorsicht ist aber geboten, wenn man Ihnen nicht zulässige Reparaturen anbietet wie die Reparatur eines Steinschlagschadens im Sichtfeld oder wenn man jede kleinste Macke und jeden Kratzer an der Scheibe so groß reden will, dass sie repariert werden muss. "Gehen Sie im Zweifel auf Nummer sicher und fragen Sie Ihren Versicherer, bevor Sie Reparaturarbeiten an der Scheibe Ihres Fahrzeugs ausführen lassen", betont Sylvia Knittel, Pressesprecherin der SV, "dort erhalten Sie kompetente Beratung und, wenn gewünscht, auch Adressen von Autoglasern in Ihrer Region, die Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen."
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