In Thüringen sind besonders betroffen: Altenburger Land, Saalfeld-Rudolstadt, Ilm-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Gera, Greiz und Jena sowie Sömmerda und Erfurt. Hier rechnet die SV nach ersten vorläufigen Prognosen mit 5.000 Schäden und einem Schadenaufwand von 25 Millionen Euro. Wegen des hohen Wasserstands sind bisher noch keine präziseren Angaben möglich.
In Baden-Württemberg sind besonders betroffen: Enzkreis, Landkreise Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen, Karlsruhe, Zolleralbkreis und Ortenau. Nach ersten vorläufigen Prognosen rechnet die SV hier mit 2.500 beschädigten Gebäuden und einem Schadenaufwand von 12,5 Millionen Euro.
Schaden sofort der Versicherung melden
Haben Hochwasser oder Überschwemmung Schäden an eigenem Hab und Gut angerichtet, sollten Betroffene den Schaden unverzüglich ihrer Versicherung melden. Um die Schadenregulierung so einfach und schnell wie möglich durchführen zu können, rät die SV den Kunden, die Schäden zu fotografieren. Erste Schaden mindernde Maßnahmen, wie zum Beispiel das Leerpumpen und Trocknen der vom Wasser beschädigten Räume, sollten umgehend veranlasst werden. Die hierfür erforderlichen Kosten werden grundsätzlich vom Versicherer im vertraglichen Rahmen übernommen. Zudem ist eine Auflistung aller beschädigten Gegenstände erforderlich.
Damit der Schaden schnell abgewickelt werden kann, melden Betroffene bitte ihren Schaden unverzüglich. Die regionalen Servicenummern stehen auf der SV-Homepage unter Kontakt.
Ansprechpartner sind außerdem die Geschäftsstellen der SV und alle Geschäftsstellen der Sparkassen.